Wenn ich abschlagsfrei nach 45 Versicherungsjahren in Rente gehe - kann ich dann danach auch im ÖD auf meiner "alten Stelle" im Bedarfsfall weiterarbeiten (Hinzuverdienst) ?
	
	
	
	
		
	
 
 
	
	
		Das aktuelle Arbeitsverhältnis endet automatisch. Im beiderseitigen Einvernehmen ist es aber möglich (wenngleich absolut unüblich), dich neu einzustellen.
	
	
	
	
		
	
 
 
	
	
		Wenn der Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen entsprechenden Arbeitsvertrag abschließen.
	
	
	
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Moin,
so unüblich ist das nicht. Es sind zwar keine Vollzeitverträge, aber mit 70 Tagesverträgen haben wir mehrere Beschäftigte mit einem Anschlussvertrag angestellt. 
Grüße 1887