Hinzuverdienst nach Renteneintritt
#1

Wenn ich abschlagsfrei nach 45 Versicherungsjahren in Rente gehe - kann ich dann danach auch im ÖD auf meiner "alten Stelle" im Bedarfsfall weiterarbeiten (Hinzuverdienst) ?
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#2

Das aktuelle Arbeitsverhältnis endet automatisch. Im beiderseitigen Einvernehmen ist es aber möglich (wenngleich absolut unüblich), dich neu einzustellen.
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#3

Wenn der Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen entsprechenden Arbeitsvertrag abschließen.
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#4

Moin,

so unüblich ist das nicht. Es sind zwar keine Vollzeitverträge, aber mit 70 Tagesverträgen haben wir mehrere Beschäftigte mit einem Anschlussvertrag angestellt.

Grüße 1887
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