Hilfspolizeibeamtin Entgeltgruppe
#1

Hallo,

seit 2010 arbeite ich in einer Verbandsgemeinde Verwaltung als Hilfspolizeibeamtin. 
Ich überwache den ruhenden Verkehr und hatte 2010 auch eine Schulung diesbezüglich abgeschlossen. 
Ich werde im Moment mit Entgeltgruppe 5 Stufe 4 bezahlt. Eine höhere Entgeltgruppe wäre für diese Tätigkeit nicht möglich, so wurde es mitgeteilt. Ich habe jedoch von einem Kollegen der auch diese Tätigkeit ausführt, jedoch nicht in unserer Verwaltung, gehört dass eine Entgeltgruppe E6 bezahlt wird, sobald eine Ausbildung zur Hilfspolizeibeamtin erfolgt ist und die Bestellung vom Dienstherr erfolgt bzw man dann auch erst den Dienstausweis ausgehändigt bekommt.
Deshalb die Frage, welche Entgeltgruppe steht mir zu?
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#2

Polizeibeamten, Dienstherrn, EG 5? Irgendwas passt da nicht. Als Beamtin bist du in keiner EG. Wenn du eine EG hast bist du keine Beamtin und hast keinen Dienstherrn.
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#3

Ich vermute die Fragestellerin ist Hilfspolizeibeamtin in Hessen oder Rheinland-Pfalz. Dort gibt es kommunale Hilfspolizeibeamte (oder auch Hilfspolisten genannt), die tatsächlich Tarifbeschäftigte nach TVöD sind.
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#4

Für Gemeindevollzugsbedienstete (wie das hier in BW heißt) ist EG 5 üblich und korrekt. EG 6 könnte es dann geben, wenn auch die verwaltungsmäßige "Nachbearbeitung" der Verwarnungsangebote erfolgt, also EDV-Erfassung, Bearbeitung der eingegangenen Anhörungen, Zahlungsüberwachung, Überleitung an die Bußgeldbehörde etc. Das ist zwar selten, aber in einzelnen Kommunen wird das tatsächlich durch die gleiche Person erledigt.
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#5

Für Gemeindevollzugsbedienstete, welche den §31 DVO PolG BW übertragen bekommen haben, ist EG 9a die korrekte Eingruppierung.
EG 5 oder 6 sind Gemeindevollzugsbedienstete, welche nur den ruhenden Verkehr überwachen.
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