Herabgruppierung TVöD und SuE
#1

Hallo, ich arbeite in der Betreuten Grundschule seit 9 Jahren, bin seit Anfang an eingruppiert in S03 S4. Mein Arbeitgeber bietet mir eine Vollzeitstelle an, will mich aber in Gruppe 02 S4 eingruppieren. Darf er das?
Danke!
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#2

"Mein Arbeitgeber bietet mir eine Vollzeitstelle an, will mich aber in Gruppe 02 S4 eingruppieren. Darf er das?"
Soweit er Aufgaben nach S2 übertragen will darf er das. Man muss das Vertragsangebot nicht annehmen, wenn man damit nicht zufrieden ist. Wenn es tatsächlich Aufgaben nach S3 sind die übertragen werden, dann kann man die korrekte Bezahlung später einfordern.
Soweit keine beidseitige Tarifbindung vorliegt wäre es denkbar, dass man abweichende Vereinbarungen trifft. Z.B. Bezahlung nach S2 obwohl Aufgaben nach S3 wahrgenommen werden. Da hängt es dann aber vom konkreten Vertragsinhalt ab.
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