25.09.2018, 16:46
Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage und hoffe hier kann sie mir jemand beantworten.
Im Januar 2016 wurde ich Stellv. Stationsleitung und somit von P8/4 in die P12/2 gruppiert. Aktuell bin ich in Elternzeit und kann meine alte Stelle nicht mehr ausüben, da man als Stellv. 85% arbeiten muss und ich mit meiner 1-jährigen Tochter nicht mehr als 70% arbeiten möchte.
Somit würde ich wieder in die P8 rutschen als normale Krankenschwester.
Nun habe ich gelesen dass eine Herabgruppierung stufengleich ist, also würde ich P8/2 bekommen.
Ich bin aber bevor ich stellv. Stationsleitung wurde schon in der P8/4 gewesen.
Kann mich mein AG einfach so weit herabstufen obwohl ich vorher der Höhergruppierung in einer höheren stufe war?
Ich bin ja nur auch meine "Beförderung" in stufe 2 gerutscht, da stufe 4 in P12 eine zu hohe Gehaltserhöhung darstellte.
Ich müsste doch zumindest in meine alte Stufe vor meiner "Beförderung" kommen oder nicht?
Vielen Dank schonmal an euch
ich hätte eine Frage und hoffe hier kann sie mir jemand beantworten.
Im Januar 2016 wurde ich Stellv. Stationsleitung und somit von P8/4 in die P12/2 gruppiert. Aktuell bin ich in Elternzeit und kann meine alte Stelle nicht mehr ausüben, da man als Stellv. 85% arbeiten muss und ich mit meiner 1-jährigen Tochter nicht mehr als 70% arbeiten möchte.
Somit würde ich wieder in die P8 rutschen als normale Krankenschwester.
Nun habe ich gelesen dass eine Herabgruppierung stufengleich ist, also würde ich P8/2 bekommen.
Ich bin aber bevor ich stellv. Stationsleitung wurde schon in der P8/4 gewesen.
Kann mich mein AG einfach so weit herabstufen obwohl ich vorher der Höhergruppierung in einer höheren stufe war?
Ich bin ja nur auch meine "Beförderung" in stufe 2 gerutscht, da stufe 4 in P12 eine zu hohe Gehaltserhöhung darstellte.
Ich müsste doch zumindest in meine alte Stufe vor meiner "Beförderung" kommen oder nicht?
Vielen Dank schonmal an euch