Wenn ich mit 70 Jahre als Pensionist meine langjährige Lebensgefährtin heirate und ich beispielsweise mit 74 Jahre sterben würde, hat dann meine Frau, derzeit 60 Jahre alt, einen Anspruch für eine Witwenpension erworben? Würde mich über eine informative Aussage freuen - Danke -
Welches Beamtenrecht? Aber bei 70 wohl in keinem mehr ein Anspruch auf Witwenpension. Eventuell können gewisse Versorgungsansprüche bei Bedürftigkeit in Frage kommen.
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Das Alter bei der Eheschließung ist egal. Regelung beim Bund: Die Ehe muss mindestens ein Jahr bestehen… Warst Du Bundesbeamter oder in welchem Bundesland Beamter? So weit mir bekannt ist, gibt es in einigen Bundesländern bessere Regelungen!
Das ist falsch. Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtfindung. § 19 Abs. 1 Nr. 2 BeamtVG.
Eine Ehe die nach dem regulären Pensionsalter geschlossen wird führt zu keinen Anspruch auf Witwengeld. Ähnlich dürfte es in den meisten (allen?) Bundesländern geregelt sein.