Heimarbeit
#1

Hallo,

ich würde gerne die Hälfte meiner Arbeitszeit (25 h) als Heimarbeit an meinem PC zuhause erledigen, statt wie bisher ins Rathaus zu fahren.

Dazu würde ich gerne wissen, wie man so einen Antrag auf Heimarbeit / Telearbeit am besten angeht. Hat man unter gewissen Umständen einen Anspruch darauf von zuhause zu arbeiten? Oder liegt dies im Ermessen des Arbeitgebers ? Gibt es z.B. eine gesetzliche Regelung, Bedingungen, Voraussetzungen, Vordrucke ... ?

Meine Arbeit ist schon in dem Rahmen für PC-Heimarbeit geeignet, ich könnte Excel-Tabellen, Serienbriefe auch am PC zuhause erstellen.

An sozialen Gründen könnte ich vorbringen, dass ich als Alleinerziehende ein 14-jähriges Kind habe, meine Eltern (> 70 ) immer mehr Unterstützung benötigen und ich einen längeren Weg zur Arbeit im Rathaus habe (35 km).

Bin für jeden Hinweis dankbar.

Vielen Dank
Heide
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#2

Dass du alleinerziehend bist, dafür kann dein Arbeitgeber nichts. Auch wenn es gesellschaftlich "IN" ist alleinerziehend zu sein, schaufelt sich jeder Staat der so eine Struktur fördert, langfristig sein eigenes Grab.

Dass du solange zu fahren hast ist Einzelschicksal. Ich selbst habe 42 km (Fahrgemeinschaft, da geht es dann).

Gibt es denn eine Dienstvereinbarung Personalrat und Stadt? Ansonsten solltest Verbündete über den Personalrat suchen, um eine Dienstvereinbarung zu machen. Da bist du dann auch rechtlich auf der sicheren Seite.

Hast du denn einen extra Raum zur Verfügung?
Hast du Telefonanschluss?
Hast du Internetanschluss?

Das sind so Sachen, die dann auch in diesen Vertrag reingehören...
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#3

Hallo,

eine Diskussion über den gesellschaftlichen Umgang mit Alleinerziehenden wollte ich eigentlich nicht führen 010 Privilegiert fühle ich mich jedenfalls nicht.

Nochmal zum Thema "per Heimarbeit von zuhause arbeiten":

Eine Dienstvereinbarung zur Heimarbeit gibt es bei uns nicht.

Telefon und Internet habe ich natürlich. Als PC habe ich ein Notebook, (allerdings anders als auf der Arbeit kein MS Office, sondern das kostenlose Open Office).

Extra Zimmer ? Ich habe einen extra Raum, der eigentlich eher Bügelzimmer und Abstellraum ist A03535 Ein kleiner Tisch würde da auch noch reinpassen.

Sind denn soziale Aspekte bei der Entscheidung überhaupt relevant ? Gibt es denn eine Rechtsgrundlage, ein Urteil o.ä. ?

LG

Heide
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#4

Hm. Also über den gesellschaftlichen Umgang mit Alleinerziehenden muss man eigentlich nicht diskutieren. Relevant ist da eher der Politische. Aber egal.

Ich habe unsere Dienstvereinbarung gefunden. Du solltest dich registrieren, damit ich diese dir senden kann.
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