Haushaltsansätze runden
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Hallo zusammen,
Was sagt Nr. 2 der VV zu Paragraph 7 KommHV-Kameralistik aus? Hier heißt es: Es bestehen keine Erinnerungen, wenn die Haushaltsansätze bei den Einnahmen bis auf 100 DM (ab 1. Januar 2002: 100 Euro) abgerundet und bei den Ausgaben bis auf 100 DM (ab 1. Januar 2002: 100 Euro) aufgerundet werden.
Heißt es, dass ich im Falle einer Einnahme in Höhe von 32.563 Euro 32.500 Euro und im Falle einer Ausgabe auf 32.600 Euro runden soll?
Vielen Dank
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