Habe ich was falsch verstanden bzw. Mist gebaut?
#1

Hallo,

vielleicht kann ja der Eine oder Andere hier meine Denkblockade lösen!?

Kurz und Gut, ich habe letztes Jahr am Auswahlverfahren für den mittleren Dienst teilgenommen. Ich dachte mir halt:

Probier es halt mal, mehr als schiefgehen, kann es nicht! Was soll ich sagen, es nicht schief gegangen! Ganz im Gegenteil; ich habe den Test bestanden, Platzziffer war 1648 von insgesamt 7819 bayernweit. Nach einer, für mich sehr langen Wartezeit, wurde ich benachrichtigt, dass ich meine Bewerbungsunterlagen einreichen soll.Icon_confused

Was ich aber dann doch nicht getan habe! Natürlich, wird sich jetzt jeder fragen: Wie kann man nur so saublöde sein?

Der Grund dafür war, dass ich der Meinung war, mir die Ausbildung nicht leisten zu können!Icon_idea Ursprünglich ging ich davon aus, dass der Ausbildungsbetrieb, also die Stadt oder der Landkreis, der ausbildet, die Kosten trägt. Meine Familie jedoch meinte, dass ich dies missverstanden hätte und die Kosten selber tragen müsste!!!! Mir kam das zwar komisch vor, da ja auf den Seiten der BVS stand, dass die Ausbildung zum Verwaltungswirt für Abgänger von Haupt- und Realschulen gedacht ist. Und woher, soll bitte ein Schulabgänger 20000 Euro hernehmen? Das war nämlich die Summe, die ich mir ausgerechnet hatte. Neben den Kosten für Lehrmittel und Unterbringung wären nämlich die Kosten für eine private KV angefallen.Icon_exclaim

Dann gab es da noch einen weiteren Punkt, den ich angeblich missverstanden hätte. Zu den Voraussetzungen gehört, dass man bei einer Kommune angestellt ist. Ich hatte das so verstanden, dass man angestellt wird/ist wenn, man den Zuschlag für den Ausbildungsplatz erhält bzw. die Ausbildung beginnt? Wozu sollte eine Kommune einen Schulabgänger denn sonst anstellen? Oder ist es tatsächlich so, dass man erst wenn man sich bereits in einem Angestelltenverhältnis befindet, sich um die Ausbildung bewerben kann?

Naja, jetzt ist das eigentlich sowie schon wurscht! Die Frist für die Einreichung der Unterlagen ist längst rum aber wissen würde ich schon gerne, wer jetzt Recht hatte! Ich oder meine Familie? Sollte, dieser Beitrag, bei dem Einen oder Anderen Forumsnutzer Schmunzeln, Gelächter oder Kopfschütteln hervorrufen; gern geschehen!Icon_mrgreenIcon_rolleyes Lachen ist ja bekanntlich gesund.
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#2

Hi.

Naja, was die "Bayern" mal wieder alles so machen und sich denken, wer weiß das schon Wink.

Aber ich habe noch nie davon gehört, dass jemand die Ausbildung zum Beamten im mittleren Dienst selbst bezahlen muss. Würde doch jeglicher Logik entbehren. Warum sollte sich jemand darauf bewerben?

Zitat:Zu den Voraussetzungen gehört, dass man bei einer Kommune angestellt ist.

Das hätte ich einmal gern in der Ausschreibung gelesen. Kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.

Macht keinen Sinn bereits in einer Kommune angestellt zu sein um dann noch einmal den "mittleren Dienst" zu durchlaufen.

Gruß
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#3

Also, ich glaub da bringst du zwei Sachen durcheinander:
1. Ausbildung zum mittleren Dienst, dafür war das Auswahlverfahren ja da.
Das ist ja nur für die Beamten da um auszusortieren, ich glaub das gibt's nicht nur in Bayern oder täusch ich mich da?
Und mit der Platzziffer kann man sich dann glaube ich um einen Ausbildungsplatz bewerben?

und

2. Verwaltungsfachwirt (quasi gehobener Dienst)
Das ist eine Fortbildung für ANGESTELLTE (nicht Beamte). Und dazu benötigt man die Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte und ist dann üblicherweise für diese Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt in ner Kommune angestellt, weil das meist nebenberuflich läuft.
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#4

Danke für die Antworten!
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