Höherwertige Tätigkeit und Höhergruppierung
#1

Hallo zusammen, ich habe - neben meiner Linienarbeit als Sachbearbeiterin - seit 2 Jahren die Projektleitung in einem Digitalisierungs-Projekt inne. In meiner Stellenbeschreibung sind neben 75 % Sachbearbeitung 15 % Stellenbeschreibung noch 10% Projekt-Mitarbeit mit den entsprechenden Tätigkeiten enthalten - jedoch nicht den Tätigkeiten der Projektleitung entsprechend. Für meine Arbeit als Projektleitung, die tatsächlich zwischen 30 und 40 % meiner WAZ ausmacht, erhalte ich viel Lob - bisher jedoch keine finanzielle Anerkennung. Nun habe ich eine Zulage von E 9b zu E 11 angeboten bekommen, die ca. 100 netto ausmacht. Ich hatte mir hier eine Korrektur meiner Stellenbeschreibung und daraus resultierend eine Höhergruppierung zu EG 10 gewünscht. Liege ich damit tatsächlich falsch?
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#2

Soweit Projektarbeit vorliegt, ist es fraglich, ob dauerhaft höherwertige Tätigkeiten übertragen wurden. Bei vorübergehender Übertragung der Aufgabe ist eine Zulage korrekt. Weshalb es nur 100 € netto sind, ist mir unklar. Aber es fehlen auch Angaben zum Tarifvertrag, Stufe und ggf. Teilzeit. Soweit es 30-40% sind, käme es auf die sonstigen Aufgaben an, ob E11 plausibel ist. Vermutlich würde es eher weniger als E11 in der Bewertung sein. Aber hier kommt es darauf an, welche Zeitanteile entsprechender Tätigkeiten in den anderen Aufgaben enthalten sind. Daneben spielt auch der Abschnitt der Entgeltordnung und der Tarifvertrag eine Rolle.
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#3

(02.03.2023, 11:33)Gast schrieb:  Soweit Projektarbeit vorliegt ist es fraglich ob dauerhaft höherwertige Tätigkeiten übertragen wurden. Bei vorübergehender Übertragung der Aufgabe ist eine Zulage korrekt. Weshalb es nur 100 € nette sind ist mir unklar. Aber es fehlen auch Angaben zum Tarifvertrag, Stufe und ggf. Teilzeit. Soweit es 30-40% sind käme es auf die sonstigen Aufgaben an ob E11 plausibel ist. Vermutlich würde es eher weniger als E11 in der Bewertung sein. Aber hier kommt es darauf an welche Zeitanteile entsprechender Tätigkeiten in den anderen Aufgaben enthalten sind. Daneben spielt auch der Abschnitt der Entgeltordnung und der Tarifvertrag eine Rolle.
 Entschuldige die Ungenauigkeiten. zur aktuellen Eingruppierung: EG 9b Stufe 5 TV-L . Nach Prüfung der Tätigkeiten als Projektleitung wurden die Aufgaben nach EG 11 bewertet. Bedeutet: die Zulage würde sich aus dem Unterschiedsbetrag von EG 9b Stufe 5 zu EG 11 Stufe 4 berechnen (brutto ca. 300 Euro). Bei einer Höhergruppierung wäre ich bei EG 10 Stufe 5 rausgekommen (brutto ca. 560 Euro). Bei den Zeitanteilen wurden arbeitgeberseitig 20 % angenommen, obwohl ersichtlich ist und ich das auch seit geraumer Zeit kommuniziere, dass es eher 30 bis 40 % Zeitanteil ist. Die sonstigen Aufgaben sind die Tätigkeiten im Bereich Stellenbeschreibung, die bei uns mit einer E10 bewertet werden. Hilft das?
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#4

(02.03.2023, 11:56)Gast schrieb:  
(02.03.2023, 11:33)Gast schrieb:  Soweit Projektarbeit vorliegt ist es fraglich ob dauerhaft höherwertige Tätigkeiten übertragen wurden. Bei vorübergehender Übertragung der Aufgabe ist eine Zulage korrekt. Weshalb es nur 100 € nette sind ist mir unklar. Aber es fehlen auch Angaben zum Tarifvertrag, Stufe und ggf. Teilzeit. Soweit es 30-40% sind käme es auf die sonstigen Aufgaben an ob E11 plausibel ist. Vermutlich würde es eher weniger als E11 in der Bewertung sein. Aber hier kommt es darauf an welche Zeitanteile entsprechender Tätigkeiten in den anderen Aufgaben enthalten sind. Daneben spielt auch der Abschnitt der Entgeltordnung und der Tarifvertrag eine Rolle.
 Entschuldige die Ungenauigkeiten. zur aktuellen Eingruppierung: EG 9b Stufe 5 TV-L . Nach Prüfung der Tätigkeiten als Projektleitung wurden die Aufgaben nach EG 11 bewertet. Bedeutet: die Zulage würde sich aus dem Unterschiedsbetrag von EG 9b Stufe 5 zu EG 11 Stufe 4 berechnen (brutto ca. 300 Euro). Bei einer Höhergruppierung wäre ich bei EG 10 Stufe 5 rausgekommen (brutto ca. 560 Euro). Bei den Zeitanteilen wurden arbeitgeberseitig 20 % angenommen, obwohl ersichtlich ist und ich das auch seit geraumer Zeit kommuniziere, dass es eher 30 bis 40 % Zeitanteil ist. Die sonstigen Aufgaben sind die Tätigkeiten im Bereich Stellenbeschreibung, die bei uns mit einer E10 bewertet werden. Hilft das?

Ergänzung: Ich arbeite in Vollzeit und gehöre zum Abschnitt Teil I der Entgeldordnung zum TV-L
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#5

Die Höhergruppierung würde in die E10, Stufe 4 führen.
Wenn der Arbeitgeber von 20% ausgeht dürfte kein Anspruch auf E11 bestehen und vermutlich auch nicht auf E10.
Die übrigen Tätigkeiten sind dauerhaft übertragen?
Weshalb ist die Eingruppierung eine E9b, wenn man überwiegend Aufgaben nach E10 wahrnimmt? Wobei E10 mit 1/3 Merkmal kein Ergebnis für einen einzelnen Arbeitsvorgang sein kann.

Entscheidend wäre zu klären:
Dauerhaft übertragene Aufgaben mit welchen Bewertungen und Zeitanteilen?
Aktuell vorübergehend übertragene Aufgaben mit welchen Bewertungen und Zeitanteilen?

Zulage nach E11 sollte netto rund 150€ bringen.
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#6

(02.03.2023, 12:08)Gast schrieb:  Die Höhergruppierung würde in die E10, Stufe 4 führen.
Wenn der Arbeitgeber von 20% ausgeht dürfte kein Anspruch auf E11 bestehen und vermutlich auch nicht auf E10.
Die übrigen Tätigkeiten sind dauerhaft übertragen?
Weshalb ist die Eingruppierung eine E9b, wenn man überwiegend Aufgaben nach E10 wahrnimmt. Wobei E10 mit 1/3 Merkmal kein Ergebnis für einen einzelnen Arbeitsvorgang sein kann.

Entscheidend wäre zu klären:
Dauerhaft übertragende Aufgaben mit welchen Bewertungen und Zeitanteilen.
Aktuell vorübergehend übertragende Aufgaben mit welchen Bewertungen und Zeitanteilen.

Zulage nach E11 sollte netto rund 150€ bringen.
Dauerhaft übertragen wurden nach letzter Stellenbeschreibung neben 75 % Sachbearbeitung und 15 % Stellenbeschreibung noch 10% Projekt-Mitarbeit mit den entsprechenden Tätigkeiten. Das wurde bei uns mit EG 9b bewertet (ich habe einen Bachelor of Arts in Geisteswissenschaften). Digitalisierungsprojekte werden in den kommenden Jahren noch einige anfallen; das was ich leite wird 12/2023 beendet sein. Dieser Logik folgend würde ich für jedes Projekt, das ich leite lediglich eine Zulage erhalten. Die Kollegen, die sich 100 % um die Digitalisierungs-Projekte kümmern, erhalten alle eine EG11. (Bei einer Höhergruppierung in EG 10 ist der Garantiebetrag berücksichtigt und erfolgt daher in Stufe 5.)
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