Höhergruppierungsantrag führt zur Herabgruppierung?
#1

Hallo,

ich habe vor zwei Jahren einen Höhergruppierungsantrag gestellt. Aufgaben wurden mir über Jahre nur mündlich übertragen, immer mit Versprechnungen garniert, man würde meine Stelle entsprechend höher bewerten lassen. Was nie geschah.

Jetzt, wo die Bewertung meiner Stelle abgeschlossen werden soll, soll eine Herabgruppierung stattfinden von E8 auf E6. Mit dem Hinweis, dass man mir dann nahelegen würde, meinen Antrag zurückzuziehen. Dazu wurden aus meiner Stelle viele Aufgaben, die ich tatsächlich übernehme, einfach herausgestrichen und ein Arbeitsvorgang sogar so gesplittet, dass ein Anteil von über 50% einfachste Sachbearbeitung und die Gesamtbewertung somit der E6 entspricht und meine Stelle darüber hinaus  eine beruflichen Veränderung erfahren hat. Das ist so, als würde ein Abteilungsleiter für IT plötzlich Sekretär im Schulbüro werden. 

Inzwischen habe ich die Faxen dicke, für jahrelanges Engagement und Fleiß und darüber hinaus teure private Weiterbildungen derartig abgestraft zu werden.

Und habe hypothetisch in den Raum gestellt, meinen Höhergruppierungsantrag zurückzuziehen und mich auf die im Vergleich wenigen Aufgaben meiner noch gültigen Stellenbeschreibung zurückzuziehen. Es brach Panik aus bei meinen Vor(und Vorvor)gesetzten, die meinten, das dürfe ich nicht.

Ich meine: ich darf das doch und mein AG kann kein Gewohnheitsrecht geltend machen, dass ich für eine E6 Aufgaben weitermachen soll, die nicht einmal in meiner jetzigen noch aktuellen Stellenbeschreibung stehen und auch gar nicht als Aufgaben derzeit anerkannt werden, dass ich sie mache.

Und: geringwertigere Aufgaben dürfen mir ohne meine Zustimmung doch auch nicht übertragen werden, wenn ich dazu korrekt recherchiert habe (Direktionsrecht). Meine Zustimmung habe ich nie gegeben, weil ich in Treu und Glauben davon ausging, dass man nicht einfach alles Höherwertige aus einem Arbeitsvorgang streicht, nur die "billigsten" Aufgaben wertet und mich dann herabgruppiert.

Meine Frage, rein hypothetisch: Darf ich meinen Antrag auf Höhergruppierung zurückziehen und mich somit auf die Tätigkeiten meiner aktuellen Stellenbeschreibung zurückziehen?

Mein AG müsste mir dann, wenn ich die vielen anderen und höherwertigen Aufgaben machen soll, diese gerne Stück um Stück offiziell, schriftlich und formal übertragen. Ist das korrekt?

Ist es richtig, dass ich den tatsächlich schleichend immer größer werdenden Anteil an geringwertigen E6-Aufgaben ab sofort ablehnen kann, wenn diese zu einer Herabgruppierung führen?

Falls jemandem etwas dazu einfällt, wie ich gegen diesen Versuch stichhaltig argumentieren kann, ich bin für Hinweise dankbar.

Ich komme mir vor wie auf einem Mittelaltermarkt, wo man feilscht: E10, nein, E6, nein, mach so weiter für E8. Unglaublich.

MFG
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#2

Was war es für ein Antrag? (Wegen der Einführung der Entgeltordnung oder davon unabhängig.)

"Meine Frage, rein hypothetisch: Darf ich meinen Antrag auf Höhergruppierung zurückziehen [...]

Das hängt davon ab was es für ein Antrag war. Wenn er nicht wegen der Einführung Entgeltordnung war ist der Antrag unerheblich. Soweit der Arbeitgeber einen Eingruppierungsirrtum bemerkt muss er ihn korrigieren.

"und mich somit auf die Tätigkeiten meiner aktuellen Stellenbeschreibung zurückziehen?"
"Mein AG müsste mir dann, wenn ich die vielen anderen und höherwertigen Aufgaben machen soll, diese gerne Stück um Stück offiziell, schriftlich und formal übertragen. Ist das korrekt?"

Der Arbeitgeber darf im Rahmen des Direktionsrecht geänderte Aufgaben übertragen. Diese dürfen allerdings insgesamt nicht zu einer Änderung der Eingruppierung führen. Aber unterhalb der Schwelle dürfen auch höherwertige Aufgaben übertragen werden.

"Ist es richtig, dass ich den tatsächlich schleichend immer größer werdenden Anteil an geringwertigen E6-Aufgaben ab sofort ablehnen kann, wenn diese zu einer Herabgruppierung führen?"

Wenn diese zu einer Herabgruppierung führen ja. Aber wenn du die Aufgaben in der Vergangenheit akzeptiert hast, kann es schon zu einer Herabgruppierung gekommen sein.

"einfach herausgestrichen und ein Arbeitsvorgang sogar so gesplittet"
Ob das Splitting zulässig ist, hängt davon ab, ob sich diese Aufgaben tatsächlich abtrennen lassen. Daneben sind die Heraushebungsmerkmale im allgemeinen Verwaltungsbereich so, dass ggf. nur unter 50% Zeitanteile nötig sind.
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#3

So, die Idee der Herabgruppierung ist vom Tisch, nachdem ich den weiteren, höheren Vorgesetzen in Kenntnis setzte, was da mit mir gemacht werden sollte. Es wäre unzulässig gewesen. Hätte mich auch sehr gewundert, wenn die damit durchgekommen wären.

Wahrscheinlich war es ein Versuch der Einschüchterung.
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#4

(09.09.2019, 07:10)Gast schrieb:  Was war es für ein Antrag? (Wegen der Einführung der Entgeltordnung oder davon unabhängig.)

"Meine Frage, rein hypothetisch: Darf ich meinen Antrag auf Höhergruppierung zurückziehen [...]

Das hängt davon ab was es für ein Antrag war. Wenn er nicht wegen der Einführung Entgeltordnung war ist der Antrag unerheblich. Soweit der Arbeitgeber einen Eingruppierungsirrtum bemerkt muss er ihn korrigieren.

Kann denn der auf Grundlage der Einführung der Entgeltordnung gestellte Höhergruppierungsantrag wieder zurückgezogen werden?
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#5

Nein.
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#6

(15.05.2023, 21:07)Gast schrieb:  Nein.
Weshalb nicht?
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