Bearbeitungsfrist Höhergruppierungsantrag
#1

Gibt es eine festgelegte Bearbeitungszeit, in der ein Höhergruppierungsantrag, der durch einen Angestellten im Öffentlichen Dienst, in meinem Fall Landesbehörde, gestellt wurde, bearbeitet und beantwortet sein muss?
Eine Eingangsbestätigung habe ich ca. 5 Wochen nach Absendung des Antrags mit dem Hinweis erhalten, dass ich nach Abschluss der Prüfung meines Antrags über die jeweilige Entscheidung informiert werde. Ehrlich gesagt, empfinde ich diesen Umgang wenig wertschätzend und eine Bearbeitungszeit von inzwischen 3 Monaten, ohne Ergebnis, nicht angebracht.
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#2

Was für ein Antrag ist es? D.h. auf welcher Rechtsbasis? Höhergruppierung wegen Änderungen der Entgeltordnung. Diese entfalten im Regelfall automatisch die Rechtswirkung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Wenn der Arbeitnehmer glaubt falsch eingruppiert zu sein, gibt es keine Pflicht des Arbeitgebers auf einen solchen Antrag zu reagieren. Wenn es darum geht sollte der Arbeitgeber die konkret benannte Bezahlung schriftlich einfordern und ggf. dann gerichtlich durchsetzen.

Wenn der Arbeitnehmer anregt, höherwertige Tätigkeiten zu übertragen und so eine Höhergruppierung auszulösen, besteht auch keine Pflicht des Arbeitgebers darauf zu reagieren.
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#3

Dankeschön für die Antwort, wenn sie für mich auch recht befremdlich ist. Dass ein AG auf einen Antrag gar nicht reagieren muss, ist für mich nicht nachvollziehbar. Im Öffentlichen Dienst ist wohl so einiges anders, aber nicht unbedingt besser, als in der freien Wirtschaft.
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#4

Weil in der Logik des Einstufungsrecht ein solcher Antrag völlig sinnfrei ist. Die Eingruppierung ist gegeben und nicht von Anträgen etc. abhängig. Es geht nur um die Durchsetzung der entsprechenden korrekten Bezahlung.
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