Höhergruppierung wegen höherwertiger Tätigkeit
#1

Hallo zusammen,

ich würde mich freuen, wenn ihr mir einen Tipp oder Vorschlag unterbreiten könntet. Es geht um einen Antrag auf Höhergruppierung wegen Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit.

Der Sachverhalt:

Vor 4-5 Jahren wurden schleichend Tätigkeiten von A 11 auf EG 6 übergeben (Ordnungsrecht), da besagte A11 krankheitsbedingt Außentermine nicht mehr wahrnehmen konnte/wollte.

Diese Außentermine wurden auch dann von mir mit EG 6 übernommen (eine Höhergruppierung wurde vor 3 Jahren abgelehnt, da die Selbständigkeit fehlt?).

Ich habe viele Fortbildungen in dem Bereich gemacht und mir viel selbst erarbeiten müssen.

Jetzt wurde eine neue Stelle geschaffen, da die besagte A11 überlastet ist.
Die neue Stelle wird ebenfalls mit A 11 bewertet und übernimmt nun wieder die Tätigkeit, die ich bislang zusätzlich ausgeübt habe.
Ich werde jetzt nur noch begleitend tätig (A11 und EG6 - bei Außenterminen).

Meine Frage: Kann ich einen Antrag auf Höhergruppierung stellen, da ich jetzt über Jahre eine Tätigkeit gemacht habe, die jetzt wieder mit A11 ausgeübt wird?

Ich würde mich über Antworten sehr freuen.

liebe Grüße
Andrea
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#2

Die Aufgabe war -soweit erkennbar- nicht auf Dauer Übertragen. Als solches kam nur eine Zulage für vorübergehend übertragende höherwertige Tätigkeit in Frage. Ggf. sind aber da schon die tariflichen Ausschlussfristen für Zahlungen (6 Monate) vorbei.

Welche Entscheidungskompetenz gab es denn bei den Außerterminen? War es nur Sachverhaltsermittlung oder ging es darüber hinaus? Aber letztlich ist es wohl egal.
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