Höhergruppierung von S8a in S8b
#1

Hallo, 
ich bin derzeit als Erzieher in der Entgeldgruppe S8a, Stufe 3 eingruppiert. Ich habe bereits 120 
Stunden an Fachweiterbildungen absolviert.
Wenn ich jetzt weitere 40 Stunden absolviere und dann die benötigten 160 Stunden an 
Fachweiterbildungen habe, steht mir dann eine Umgruppierung in die S8b zu und nehme ich meine Stufe mit? Ich steige Anfang nächsten
Jahres in Stufe 4. Gibt es etwas, was bei Stellung eines betreffenden Antrages beachtet werden sollte?

Danke
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#2

Hallo.

Wo genau kann man diese Regelung nachlesen? Ich finde dazu nichts.
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#3

TVöD-SuE: Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst - Abschnitt Sozial- und Erziehungsdienst

Im Kommunalforum
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#4

Ergebnisse der Tarifrunde 2022. Mit Laufzeit bis zum 31.12.2026 gilt (Auszüge aus dem Tarifabschluss):
  • Aufwertung zum 1.7.2022
    • Zulage von 130 Euro monatlich (Entgeltgruppe S2 – S11a)
    • Zulage von 180 Euro monatlich (Entgeltgruppe S11b – S15 Fallgruppe 6)
  • Entlastung ab 1.7.2022
    • 2 Regenerationstage / Entlastungstage pro Jahr
    • Wahlrecht, durch Umwandlung der Zulage maximal zwei weitere freie Tage pro Jahr zu erhalten
  • Perspektiven und Attraktivität verbessert, z.B.
    • Verkürzung der Stufenlaufzeiten (= Einkommen steigt schneller) ab 1.10.2024
    • Erweiterung der Heraushebungsmerkmale (= mehr Höhergruppierungen). Beispiele: 
      • Fachweiterbildungen bei Erziehern im Umfang von mindestens 160 Stunden führen zu einer Höhergruppierung von der Entgeltgruppe S 8a in die S 8b
      • Eingruppierung der geprüften Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung als Gruppenleiter in Ausbildungs- oder Berufsförderungswerkstätten in die Entgeltgruppe S 8a
      • Eingruppierung der geprüften Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung mit sonderpädagogischer Zusatzqualifikation und der Arbeitserzieher mit staatlicher Anerkennung in die Entgeltgruppe S 7 
      • Zulage für Praxisanleitung in Höhe von 70 Euro monatlich (Ausbildung Erzieher, Kinderpfleger, Sozialassistent, Heilerziehungspfleger)
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#5

Die tarifliche Umsetzung der Regelung bleibt abzuwarten. Sie ist zwar geeinigt, aber weder in Kraft noch schon veröffentlicht. Erst wenn diese vorliegen lassen sich die Voraussetzungen sowie folgen für Stufenlaufzeit etc. bewerten.
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