26.01.2019, 23:32
Hallo zusammen,
der Dienstherr (Bereich VKA) hat es nach 2 Jahren geschafft, eine Stelle neu zu bewerten. Aufgrund der neuen EGO wurde aus einer EG8 jetzt eine EG9b. Ein Antrag wurde nicht gestellt, sondern eine Überprüfung der Stellen durch den Dienstherren veranlasst.
Schriftliche Unterlagen wurden nicht ausgehändigt, wie die Höhergruppierung erfolgte, daher gibt es nur Vermutungen:
Überleitung am 01.01.2017 nach EG8/4, dann Wechsel in die EG9a/3 nach dann nach EG9b/3
Der Differenzbetrag zwischen EG8/4 und EG9b/3 betrug im Januar 2017 96,80 EUR und lag damals über dem Garantiebetrag.
Ist diese Vermutung korrekt, das einem beim Wechseln von EG8/4 nach EG9b/3 kein Garantiebetrag zustand, obwohl das Entgelt damals von der EG9a und 9b in den ersten 4 Stufen identisch war?
Wie verhält es sich mit der verringerten Sonderzahlung für das Jahr 2017? Im Grunde ist die 6-monatige Ausschlussfrist bereits abgelaufen, trotzdem scheint eine Verrechnung durchgeführt worden zu sein.
Viele Dank für Rückmeldungen
der Dienstherr (Bereich VKA) hat es nach 2 Jahren geschafft, eine Stelle neu zu bewerten. Aufgrund der neuen EGO wurde aus einer EG8 jetzt eine EG9b. Ein Antrag wurde nicht gestellt, sondern eine Überprüfung der Stellen durch den Dienstherren veranlasst.
Schriftliche Unterlagen wurden nicht ausgehändigt, wie die Höhergruppierung erfolgte, daher gibt es nur Vermutungen:
Überleitung am 01.01.2017 nach EG8/4, dann Wechsel in die EG9a/3 nach dann nach EG9b/3
Der Differenzbetrag zwischen EG8/4 und EG9b/3 betrug im Januar 2017 96,80 EUR und lag damals über dem Garantiebetrag.
Ist diese Vermutung korrekt, das einem beim Wechseln von EG8/4 nach EG9b/3 kein Garantiebetrag zustand, obwohl das Entgelt damals von der EG9a und 9b in den ersten 4 Stufen identisch war?
Wie verhält es sich mit der verringerten Sonderzahlung für das Jahr 2017? Im Grunde ist die 6-monatige Ausschlussfrist bereits abgelaufen, trotzdem scheint eine Verrechnung durchgeführt worden zu sein.
Viele Dank für Rückmeldungen