Habe ich einen Anspruch auf Höhergruppierung? Ich leite seit über 20 Jahren eine Abteilung mit anfangs 40 Mitarbeitern, jetzt, über die Jahre Reduzierung auf 20 Mitarbeiter.
In welchem Tarifvertrag?
Nach welchem Abschnitt der Entgeltordnung erfolgt die Eingruppierung? Das heißt was sind es für Tätigkeitsbereiche?
Inwieweit ist das Leiten einer Abteilung mit 20 Mitarbeitern höherwertiger als einer Abteilung mit 40 Mitarbeitern?