Ich sehe in der Aufführung der Eingruppierungsrichtlinien keine Möglichkeit einer Höhergruppierung bei aktuell vorhandener Einstufung in 9 B / 6. Ist das richtig, also tatsächlich nicht möglich? Vielen Dank
Natürlich ist eine Höhergruppierung möglich, wenn man sich erfolgreich auf eine entsprechend höherwertige Stelle bewirbt. Wenn man Aufgaben nach E9b hat, dann bleibt man aber halt in der E9b, solange man keine höherwertigen Aufgaben übertragen bekommt.
Ansonsten wäre etwas mehr Kontext zur Frage erforderlich. Welcher Tarifvertrag? Mit welcher Begründung wurde eine Höhergruppierung beantragt? Was ist mit Eingruppierungsrichtlinien gemeint?
Es geht um den TVÖD-Sparkassen. Ich habe seit Oktober 2023 einen neuen Job beim gleichen Arbeitgeber. Ich bin bereits in 9 B / 6 - die Stelle ist mit 9 A ausgeschrieben, da bin ich also drüber. Aufgrund der Verantwortung in diesem Job (rein fachlich, also nicht über Personal unter mir) finde ich jedoch, dass meine Stelle durchaus höher "bewertet" werden könnte... Vielen Dank
Wenn man sich auf eine E9a Stelle bewirbt und dann die Aufgaben übertragen bekommt, dann wird man in E9a eingruppiert.
Das ist mir schon klar - und ich bin auf meiner neuen Stelle mit meiner 9 b / 6 ja eh schon drüber. Mir geht es um die generelle Bewertung meiner Stelle, die ich mit 9 a als zu niedrig ansehe.