Höhergruppierung und Vorarbeiterzulage
#1

Bin seit 23 Jahre am Bauhof. Hab die 5er mit Vorarbeiterzulage. Jetzt möchte ich die 6 beantragen. Und mir wird erzählt, dann fällt die Vorarbeiter Zulage weg. Stimmt das? Ich hab 40 Gebäude, bin gelernter Heizungsbauer und repariere alles von Fenster, Türen bis Sanitär usw. an den ganzen Schulen. Und hab Elektriker und Schlosser unter mir, wo ich arbeiten verteile.
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#2

In deinem Fall finde ich Entgeltgruppe 5 viel zu niedrig.

Ich weiß nicht, in welchem Bundesland Du arbeitest. In NRW behältst Du die Vorarbeiterzulage bis Entgeltgruppe 8. Auszug aus dem TVöD für NRW:

§ 19 Funktionszulagen
(1) Gewerblich-technische Beschäftigte der Entgeltgruppen 1 bis 8 können zu Vorhandwerkern/ Gruppenführern/ Teamleitern im gewerblich-technischen Bereich bestellt werden. Vorhandwerker/ Gruppenführer/ Teamleiter im gewerblich-technischen Bereich sind entsprechende Beschäftigte, die durch schriftliche Anordnung zu solchen bestellt worden sind und selbst mitarbeiten. Die Anordnung ist jederzeit widerruflich. Dem Vorhandwerker/ Gruppenführer/ Teamleiter im gewerblich-technischen Bereich müssen ständig mindestens zwei Beschäftigte unterstellt sein.
(2) Vorhandwerker/ Gruppenführer/ Teamleiter im gewerblich-technischen Bereich der Entgeltgruppen 1 bis 7 erhalten für die Dauer der Tätigkeit als solche eine monatliche widerrufliche Zulage in Höhe von 10 v.H. des Monatstabellenentgeltes der Stufe 1 ihrer Entgeltgruppe. Vorhandwerker/ Gruppenführer/ Teamleiter im gewerblich-technischen Bereich der Entgeltgruppe 8 erhalten eine entsprechende Zulage in Höhe von 5 v.H. des Monatstabellenentgeltes der Stufe 1 ihrer Entgeltgruppe. ...
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