Höhergruppierung und Stufenlaufzeit
#1

Hallo zusammen,

folgender SV:

Ein MA ist seit 09/2016 im ÖD beschäftigt und derzeit in der EG7 Stufe 3 im dritten Jahr.

Er hat 2019 mit seinem AG im ÖD eine Qualifizierungsvereinbarung über nebenberufliche Weiterbildungsmaßnahmen geschlossen. Sein Abschluss berechtigt diesen MA nun, Tätigkeiten im gehobenen Dienst (hier: EG 9c) wahrzunehmen. Seit Beginn seiner Qualifizierungsvereinbarung (09/2019) wurden ihm per Stellenumschreibung diese Tätigkeiten auch übertragen (EG 9c wurde per Stellenbeschreibung auf EG9a umgewandelt). Bezahlt wurde er wie folgt: Entgelt aus E7 (vorherige Stelle) + Zulage zur E9a = Entgelt der 9a.

Nun soll er nach erfolgreichem Abschluss auf die Stelle mit der EG 9c (welche er seit 09/2019 bereits für Bezahlung der 9a wahrnimmt) umgesetzt werden. Da er aber erst im dritten Jahr der Stufe 3 ist würde er die komplette Stufenlaufzeit verlieren.

Nun zur Frage: Gibt es eine Möglichkeit, dass er seine Stufenlaufzeit nicht verliert?

P.S. Er hat bereits ein Jahr Stufenlaufzeit in 2017 verloren, weil ihm Arbeitserfahrungen bei einer neuen Stelle nicht angerechnet wurden, sonst hätten wir das ganze Problem nicht Smile
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#2

Wie ist denn die E9a zustande gekommen? Wenn es wirklich Aufgaben nach E9c gewesen wären, würde die Stufenlaufzeit seit vorübergehender Übertragung laufen.
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#3

(01.11.2022, 10:52)Gast schrieb:  Wie ist denn die E9a zustande gekommen? Wenn es wirklich Aufgaben nach E9c gewesen wären, würde die Stufenlaufzeit seit vorübergehender Übertragung laufen.
Diese ist durch die Stellenplatzbeschreibung der E9c zustande gekommen. Also die E9c wurde so abgewandelt, dass Sie eine 9a wurde.
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#4

Also wurden ihm nicht alle Aufgaben übertragen, so daß sich eine 9a ergab? Dann beginnt die Stufenlaufzeit neu ab Zeitpunkt der Übertragung der restlichen Aufgaben und Eingruppierung in 9c.
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#5

(01.11.2022, 12:09)Gast schrieb:  Also wurden ihm nicht alle Aufgaben übertragen, so daß sich eine 9a ergab? Dann beginnt die Stufenlaufzeit neu ab Zeitpunkt der Übertragung der restlichen Aufgaben und Eingruppierung in 9c
an sich wurden tatsächlich alle Aufgaben übertragen, nur die Stellenplatzbeschreibung wurde angepasst (formal also abgewandelt, tatsächlich aber alle Aufgaben übernommen)
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#6

"Nun zur Frage: Gibt es eine Möglichkeit, dass er seine Stufenlaufzeit nicht verliert?"
Wenn 9/2019 tatsächlich Aufgaben der E9c übertragen wurden und die E9a auf einen Irrtum basiert. Wurden denn tatsächlich relevante Teile der E9c Aufgaben nicht übertragen?

Erstmal in der E9a oder E7 bleiben.

Andere Optionen sind noch sich einen Arbeitgeber suchen, der die gesamte förderliche Berufserfahrung bei der Stufenzuordnung berücksichtigt.
Mit dem aktuellen Arbeitgeber über eine Stufenlaufzeitverkürzung verhandeln.
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