Höhergruppierung in niedrigere Stufe?
#1

Ich arbeite in einer Gemeinde (Sachsen) als Hausmeister, Schule, Kita, Mietwohnungen, Häuser. Bauhofarbeiter. 3 Orte 2 Angestellte. Ich Hausmeister und Bauhof, der Kollege nur Bauhof Arbeiter. Daher sind wir sehr vielseitig und eigenständig. Organisieren uns größtenteils selbst. In meinem Fall befand ich mich bisher in der Gruppe 2 Stufe 6 ! Ab dem 01.01.2023 hat mich der Bürgermeister in Gruppe 5 eingeordnet. Leider soll ich da wieder mit Stufe 2 beginnen. Ist das richtig? Was ist mit der Anerkennung meiner bisherigen Jahre meiner Berufserfahrung? MFG
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#2

Soweit der TVöD Anwendung findet ist Stufe 2 nicht korrekt. Dann würde es bei Stufe 6 blieben. Soweit die Korrektur rückwirkend erfolgte müsste man die Stufenzuordnung nachzeichnen. Da kann es auch eine andere Stufe sein. Stufe 2 wäre aber nicht plausibel.
Sonderfall könnte ein auslaufender befristeter Vertrag zum 31.12. und dann neuer Vertrag zum 1.1. sein.
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