Höhergruppierung in besonderer Tätigkeit
#1

Hallo, ich bin MTA für Funktionsdiagnostik (neues Gesetz Berufsbezeichnung Medizinische Technologin für Funktionsdiagnostik. Meine Tätigkeit beruht auf die Durchführung und eigenständige Befunderstellung von Ultraschall untersuchungen unter Verantwortung eines Laborleiters. Die Tätigkeit ist nicht der klassische Ausbildungsinhalt der MT F. Dies bekommt man nur durch eigene Zusatzzertifikate, die ich alle habe. Im TVL ist keine eigenständige Beschreibung der Tätigkeitsmerkmale eines MTF aufgestellt (nur für MTL, MTR). Trifft also alles nicht auf mich zu). Ich bin aktuell der EG8 zugeordnet. Warum greift der Paragraph 13 (Absatz 1)  Eingruppierung in besonderen Fällen des Tarifvertrages TVL für eine Höhergruppierung bei mir nicht?
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