Höhergruppierung als Pflegepädagoge
#1

Sehr geehrtes Forum,

habe folgende Frage bzgl. der Höhergruppierung als Pflegepädagoge mit Bachelorabschluss.
Mein AG bzw. unser Personaler beruft sich in einem Schreiben auf den TVÖD §12 Abs. 2 (Tätigkeitsmerkmale), ich soll nun für ca. drei Monate eine Arbeitsaufzeichnung anfertigen?

Ist das zulässig?
Bedanke mich für eine Rückmeldung
Roeli1966
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