Höhergruppierung - Vergleich Angestellte / Beamte
#1
myBB 

Hallo zusammen!

Ich, Beamtin mittlerer Dienst, angestellt bei der Regierung von Oberbayern, bin seit Oktober 2002 auf meiner jetztigen Stelle in einem Landratsamt, Wegfall z.A. war im Dezember 2004, seither Besoldung nach A6, mittlerweile Stufe 3.
In meinem Sachgebiet wird zum Jahreswechsel eine Stelle in leitender Funktion nach Entgeltgruppe 8 bzw. A8 frei, die wir sachgebietsintern nachbesetzen sollen. Mein Vorgesetzter hat bereits eine gleichaltrige Kollegin und mich auf diese Stelle angesprochen.

Meine Frage wäre nun:

Meine Kollegin - E 6 - KEIN Abschluss zur Verwaltungsfachangestellten - würde diese Stelle ebenso gerne haben wie ich. Sie würde direkt nach E 8 eingegliedert werden und ohne Wartezeit die höhere Bezahlung erhalten,

ich (sämtliche Abschlüsse und Ernennungen) jedoch würde EVENTUELL wenn die Wartezeiten erfüllt wären nach A7 gruppiert und würde DANN nach angemessener Wartezeit nach A8 höhergruppiert.

Habe ich das richtig verstanden?! Der Beschäftigte bekommt für mehr Leistung sofort eine um 2 (!!) Entgeltgruppen bessere Bezahlung, der Beamte vielleicht eine und die auch nur wenn er schon lange genug gewartet hat?

Ist es dann überhaupt sinnvoll, sich um eine höher eingestufte Stelle zu bewerben wenn es nur wesentlich mehr Verantwortung und keinerlei Vorteile mit sich bringt??


Meine letzte Beurteilung hatte ich im Winter 2006, seither nichts mehr gehört ausser kommt schon noch, geht doch bei ihnen eh alles automatisch. Der Personalchef ebenso wie der Personalrat sind untätig, da die Regierung ja für mich zuständig ist.

Unser Sachgebietsleiter hat bereits geäussert dass er meine Kollegin bevorzugen würde, da diese bereits seit 2000 im Sachgebiet ist und daher mehr Erfahrung hat (obwohl diese bereits geäussert hat dass mit einer Schwangerschaft zu rechnen ist). Wenn diese dann in Mutterschutz gehen würde, würde automatisch ich dann nachrücken... auch wenn das dann bereits in 3 Monaten der Fall sein könnte...


Etwas frustriert hoffe ich auf Rat...
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#2

Hallo Saby!
oha, das hört sich aber wirklich ein bißchen frustriert an.. Die Regeln für Beamte und Tarifbeschäftigte sind leider nach wie vor sehr unterschiedlich. Die Diskussion um Sinnhaftigkeit zwei Beschäftigtengruppen im öffentlichen Dienst möchte ich hier nicht noch einmal aufgreifen. In der Tat haben die Beamten bei Beförderungen einen Nachteil, weil sie Wartezeiten haben und keine Sprungbeförderungen zulässig sind. Aber dafür gibt es anderswo auch wieder Vorteile... Du solltest aber nicht die Flinte ins Korn werfen und Dich auf jeden Fall bewerben. So ganz kann ich nicht nachvollziehen, warum Deine Kollegin ohne Abschluss oder I. Prüfung überhaupt schon E 6 eingruppiert ist. Eigentlich ist dafür der Nachweis einer entsprechenden Qualifikation tariflich nötig.
Aber was nützt es, immer nur auf Andere zu schauen. Mach das Beste aus Deiner Befähigung und bewerbe Dich. Ich drücke Dir die Daumen!
Viele Grüße
Steffi
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#3

Hallo Steffi,

hab meine Bewerbung abgegeben, mal schauen was sich tut.
Meine Kollegin hat heute mit dem Chef geredet, er würde sie bevorzugt auf die Stelle setzen, weil Sie schon länger da ist (7 Jahre sind wohl nicht genug Icon_mad ) und keinen AL I verlangen. Das letzte Wort hat hierbei allerdings der Personalchef, der momentan noch im Urlaub ist...

Hoffen wir das Beste.

LG
Saby
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