Höhergruppierung? TVÖD S10 VDK / Leitung der Beratungsstelle
#1

Hallo zusammen,

ich bin in einer Beratungsstelle in Trägerschaft einer Klinik angestellt als stellv. Beratungsstellenleitung. Ich bin Dipl. Sozialarbeiter.
Ab Januar werde ich die Leitung der Beratungsstelle übernehmen. Sollte ich dann eine Höhergruppierung anstreben? Hätte diese positive Auswirkungen auf mein Gehalt?
Momentan TVÖD VDK S10 Stufe 6 / Ab Januar ???

Falls es sinnvoll wäre eine Höhergruppierung anzustreben, wie müsste ich dann konkret vorgehen?

Herzliche Grüße 

Klausi
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