Höhergruppierung Schulhausmeister
#1

Hallo,
nach 22 Jahren Berufserfahrung als Schulhausmeister befinde ich mich derzeit in Entgeltgruppe 6 Stufe 6. 
Aufgrund erhöhter technischer Anforderungen (Schule ist neu gebaut und auf den  technisch modernsten Stand mit elektronischer Schließ-, Alarm-, Brandmelde-, Lüftungs-, Abwasserhebeanlagen und Anlage der
Gebäudeleittechnik, welche eigenverantwortlich zu bedienen, zu überwachen und zu konfigurieren sind).

Lt. Tarifinformation ver.di betrifft eine Erhöhung in die Entgeltgruppe 7 nur Berufsfelder Metallbau, Anlagenbau, Installation, Montierer, Elektroberufe, Bauberufe und Holzverarbeitung.

Ich bin gelernter Kfz-Mechaniker (Ausbildung vor 40 Jahren) und mit dieser Begründung wurde mein Antrag auf Erhöhung vom April diesen Jahres im Oktober 2025 abgelehnt.

Warum wird meine Berufsgruppe "ausgeschlossen"? Was hat  z.B. der Schreiner für Vorteile gegenüber einem Kfz-Mechaniker, um eine Gebäudeleittechnik zu leiten??

Wie könnte ich gegen diesen Beschluss noch vorgehen?
Zitieren
#2

Es geht um die Voraussetzung einer einschlägigen Berufsausbildung. Diese wird bei Kfz-Mechaniker nicht vorliegen. Dann landet man eine Entgeltgruppe niedriger und damit in der E6.
Wie hat der Arbeitgeber vorher die E6 begründet? Gab es da auch schon Steuerungstechnik?
Zitieren
#3

Ich habe 2014 einen Erhöhungsantrag in die E6 beantragt, weil ich alle meine Jahre der Stufe 5 durchlaufen habe; bin dann in E6/Stufe 4 gekommen und bis jetzt nach den Jahren seit August 2023 in der Stufe 6.
Hierfür gab es keine Begründung.
In der alten Schule gab es keine Steuerungstechnik.

Es ist aber eine der größten Schulen im Landkreis und hatte bereits im Jahre 2009 über 1000 Schüler. Ich bin auch bis letztes Jahr im Oktober 2024 stets alleine als Schulhausmeister gewesen; habe nicht einmal
einen Stellvertreter gehabt.
Seit dem Umzug in unsere neue Schule (ca. 16.000 m2 Fläche) mit 3-fach-Turnhalle (derzeit ca. 900 Schüler) habe ich jemand vom Landkreis dazubekommen, der auf Abruf bereit ist zu kommen (fährt 35 km her).
D.h. ich bediene diese Anlage in dieser Schule jetzt bereits seit April fast alleine.

Das wäre hier auch nochmals eine Frage, ob es überhaupt zulässig ist bei einer derartigen Größe von Schule keinen zweiten Mann stets zur Seite zu haben??
Zitieren
#4

NRW oder anderes Bundesland?
Zitieren
#5

Es betrifft das Bundesland Bayern
Zitieren
#6

(07.10.2025, 08:36)Gast schrieb:  Es betrifft das Bundesland Bayern

Dann gibt es keine Sondersachverhalte. In NRW gibt es Sonderregelungen für die Schulhausmeister.

Letztlich kann man nur versuchen mit dem Arbeitgeber zu sprechen (mit Unterstützung Vorgesetzen und ggf. Personalrat).
Aber rechtlich ist die Sicht des Arbeitgebers plausibel.
Protokollerklärung im TVöD zum Schulhausmeister "2. Eine einschlägige Berufsausbildung liegt dann vor, wenn die in der Berufsausbildung vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten einen unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit den wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkten von Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeistern aufweisen. Dies ist insbesondere bei Berufsausbildungen in den Berufsfeldern Metallbau, Anlagenbau, Installation, Montiererinnen und Montierer, Elektroberufe, Bauberufe und Holzverarbeitung der Fall."
Man könnte zwar argumentieren, dass das insbesondere nicht abschließend ist. Aber die Hürde ist hoch und ArbG Fulda (4. Kammer), Urteil vom 08.07.2020 – 4 Ca 140/19 hat plausibel dies festgestellt:
RN 47 "Hätten die Tarifvertragsparteien im Übrigen gewollt, dass zukünftig auch der Kfz-Mechaniker zu den einschlägigen Berufsfeldern gehören soll, so hätte es in Anbetracht des zitierten Urteils des BAG nahegelegen, auch dieses Berufsfeld in die umfassende Aufzählung mit aufzunehmen"
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Höhergruppierung von Entgeltgruppe 5 auf Entgeltgruppe 6 als Schulhausmeister
- Entgeldgruppe 8 als Schulhausmeister
- Eingruppierung Schulhausmeister


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst