Höhergruppierung Bauhof EG 7
#1

Hallo zusammen,

mein Vater ist beim Bauhof als Verantwortlicher für die Grünanlagen in der Gemeinde tätig (schriftliche Bestätigung sowie die benötigten Zertifikate "Vorarbeiter in der Grünflächenpflege" vorhanden).
Außerdem führt er fachlich (nicht disziplinarisch) dauerhaft 4 geringfügig Beschäftigte.
 
Seine Stelle ist lt. Entgelttabelle TVöD VKA in der EG 6 Stufe 6 eingruppiert (Beschäftigte der EG 5, denen hochwertige Aufgaben zugetraut werden können, die dann mit fachlichem Geschick gemeistert werden.)
Er ist der Meinung, dass er in der EG 7 Stufe 6 (Beschäftigte, die der Entgeltgruppe 5 zuzuordnen wären und die hochwertige Aufgaben (Umsicht und Zuverlässigkeit) übernehmen würden) eingruppiert sein müsste, da er recht eigenverantwortlich tätig ist und auch ständig Führungsverantwortung hat. 

Nun ist die Beschreibung recht schwammig und ich weiß nicht wirklich an wen man die Stellenbewertung senden muss. Der angesprochene Personalrat und die zuständige Führungskraft glänzen leider durch Ahnungslosigkeit und es kommen auf Nachfrage keine Infos.

Kann mir bitte einer die Merkmale für die Stellenbewertung nachvollziehbar erklären bzw. welche Argumente sind für die Höhergruppierung notwendig und an wen sende ich den Antrag?

Vielen Dank vorab für Eure Mühen.
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#2

Als Gewerkschaftsmitglied bekommt man zu Fragen der Eingruppierung Unterstützung bei dieser. Wenn man sich den Beitrag gespart hat kann man eine Anwalt beauftragen. Es ist aber nicht ganz einfach einen Anwalt zu finden der vertiefte Kenntnisse in Eingruppierungsfragen TVöD hat (oder alternativ bereit ist erheblich Zeit in den Fall zu investieren).
Warum ist er den der Meinung es wäre eine E7? Er müsste dir doch erklären können wie er zu der Sicht kommt.

Es muss zuerst die E6 geprüft werden und braucht dann weitere Heraushebungsmerkmale. Dann muss man die weitere Heraushebung der E7 herausarbeiten.

Aus dem bisher geschilderten spricht noch nichts für eine E7. Z.B. Schichtführer ist durchaus eine Tätigkeit die in der E6 sein kann (siehe LAG LSA vom 22.3.2007 Az 9 (10) Sa 389/06)

Erläuterungen zur in dem Bereich ähnlich ausgestalteten Entgeltordnung des Bundes findet sich hier:
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downl...cationFile&v=5

Ansonsten hilft ggf. ein Kommentar zur Entgeltordnung TVöD (VKA).

Soweit es tatsächlich Aufgaben sind die zu einer Eingruppierung in der E7 führen, wäre der entsprechende Anspruch auf die Bezahlung schriftlich geltend zu machen. Soweit der Arbeitsgeber dem nicht folgt wäre dann Klage vorm Arbeitsgericht zu erheben. Allerdings sind Eingruppierungsklagen ein schwieriges Geschäft.
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