Höhergruppierung Aufnahme eines Studiums
#1

Guten Tag,

ein Mitarbeiter soll höhergruppiert werden, da er ein Studium für soziale Arbeit beginnt. Aktuell befindet er sich in der EG 4. In welche EG kann er höhergruppiert werden? Danke.
Zitieren
#2

Welcher Tarifvertrag kommt zur Anwendung?

Entgeltgruppe E4 oder S4?

Die Eingruppierung richtet sich üblicherweise in den Tarifverträgen nach den auszuübenden Tätigkeiten. Wenn sich die Tätigkeiten nicht ändern, kommt normalerweise auch keine Höhergruppierung in Betracht.
Zitieren
#3

Es gibt keinen Tarifvertrag. Er ist aktuell in der EG 4 TVL allgemeiner Teil, beginnt jetzt sein Studium Soziale Arbeit. Ist die Höhergruppierung in die S8b jetzt schon möglich?
Zitieren
#4

Wenn kein Tarifvertrag Anwendung findet, ist keine Höhergruppierung möglich. Es kann aber ein anderes Gehalt vereinbart werden.

Was sind denn die nun übertragenen Tätigkeiten?
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Platzanzahl bei Aufnahme Kinder mit Behinderung


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst