20.10.2020, 09:26
Hallo
Wir (3 Reinigungsfachkräfte einer Kinderkrippe) haben eine Überprüfung unserer Entgeltgruppe E 01 und gleichzeitig einen Antrag auf Höhergruppierung in E 02 gestellt. Dieser Antrag wurde im August positiv entschieden. Wir erhalten nun ab Antragstellung (Februar 2020) die E 02, stufengleich zu E 01. Die anderen Reinigungsfachkräfte unserer Stadt, die auch in einer Kindereinrichtung tätig sind bekommen ab September die E 02 Stufengleich zur E 01.
Nun zu unserem eigentlichen Anliegen.
Wir sind seit 01.02.2014 in der Kinderkrippe beschäftigt. Unsere Tätigkeit hat sich nicht verändert.
Bedeutet, dass unsere Höhergruppierung nicht erfolgte da unsere Tätigkeit höherwertig geworden ist.
Wir sind davon ausgegangen, dass wir in Stufe 4 E 02 kommen.
Unsere Höhergruppierung erfolgte nach Paragraph 17 Absatz 4.
Da sich aber unsere Tätigkeit seit dem 01.02.2014 nicht geändert hat, müsste doch ab diesem Zeitpunkt die Stufe berechnet werden, oder?
Und wenn dem so ist, wie ist das mit der Nachzahlung, 6 Monate vor Antragstellung der Höhergruppierung?
Wir hoffen dass sich hier im Forum jemand damit genau auskennt.
Danke im Voraus
Wir (3 Reinigungsfachkräfte einer Kinderkrippe) haben eine Überprüfung unserer Entgeltgruppe E 01 und gleichzeitig einen Antrag auf Höhergruppierung in E 02 gestellt. Dieser Antrag wurde im August positiv entschieden. Wir erhalten nun ab Antragstellung (Februar 2020) die E 02, stufengleich zu E 01. Die anderen Reinigungsfachkräfte unserer Stadt, die auch in einer Kindereinrichtung tätig sind bekommen ab September die E 02 Stufengleich zur E 01.
Nun zu unserem eigentlichen Anliegen.
Wir sind seit 01.02.2014 in der Kinderkrippe beschäftigt. Unsere Tätigkeit hat sich nicht verändert.
Bedeutet, dass unsere Höhergruppierung nicht erfolgte da unsere Tätigkeit höherwertig geworden ist.
Wir sind davon ausgegangen, dass wir in Stufe 4 E 02 kommen.
Unsere Höhergruppierung erfolgte nach Paragraph 17 Absatz 4.
Da sich aber unsere Tätigkeit seit dem 01.02.2014 nicht geändert hat, müsste doch ab diesem Zeitpunkt die Stufe berechnet werden, oder?
Und wenn dem so ist, wie ist das mit der Nachzahlung, 6 Monate vor Antragstellung der Höhergruppierung?
Wir hoffen dass sich hier im Forum jemand damit genau auskennt.
Danke im Voraus