Höhergruppierung
#1

Hallo an Alle ?
Ich habe eine Frage.
Ich habe zur Zeit die EG 9a Stufe 5 und habe im Dezember 17 einen Antrag auf Überleitung in die 9b gestellt. Das Verfahren hat sich nun bis heute hingezogen. Bei der Prüfung des Antrages hat sich nun herausgestellt, dass meine Stelle eine EG 10 ist. Wie beläuft sich das nun mit der Stufe?
Bei einer Überleitung in die 9b wäre ich Stufengleich höhergruppiert worden.
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#2

Es kommt auf die Details an. Wenn der Arbeitgeber sich vorher über die Eingruppierung getäuscht hat ist dies entsprechend rückwirkend zu berichtigen.
Es kommt dabei auf die Details an:
War es auch bereits 2016 EG 10 oder welche Eingruppierung war es vorher nach BAT mit Übersetzung nach TVöD? Was für eine E10 ist es (Abschnitt der Entgeltordnung und ggf. Fallgruppe?)? Wie lange wird die Tätigkeit schon erledigt und was war die Eingruppierung/Stufe vorher?
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#3

Ups vertan.
Also es war früher wohl eine Vc fg. 1a und wurde mit der kleinen 9 in den TVöD übergeleitet.
Die Tätigkeit wird schon mindestens seit 5 Jahren gemacht.
Derzeit ist die Stelle nach 9a bewertet.
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#4

Wie ist denn nun der Sachverhalt? Ist es nun eine E10 und ab wann oder hat sich die Frage erledigt?
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#5

Hallo zusammen,
was wäre denn wenn der Arbeitgeber sich vorher über die Eingruppierung getäuscht hat ist dies entsprechend rückwirkend zu berichtigen hätte.
Bei mir ist der Fall so, dass ich von E 9 / 3 in E 9b / 3 übergeleitet wurde. Einen Antrag hatte ich rückwirkend zum 01.01.2017 gestellt und bin nun in E 10 / 2. Ich bekomme eine Rückzahlung ab 01.01.2017 E10 / 2 und bin ab 01.01.2019 in E 10 / 3. Somit wurde ich zurückgestuft. Gibt es die Möglichkeit die Überleitung in E 10 mit der Beibehaltung meiner früheren Stufe? Ich wäre dann jetzt in Stufe 4 seit zwei Monaten.

Herzlichen Dank für eine Antwort.
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