Höhergruppierung
#1

Hallo zusammen,
ich habe folgendes Anliegen, ein Hausmeister E5 wird nach E6 TvöD-L höhergruppiert, weil er zusätzlich nach erfolgter weiterer Qualifizierung als Brandschutzbeauftragter einer Dienststelle, mit einer Vielzahl von Liegenschaften und Gebäuden als Unterstützungskraft eingesetzt wird. Kann hier auch ein Höhergruppierung erfolgen z. Bsp. nach E7 oder E8 erfolgen, so wie z. Bsp. die Regel ist bei der TvÖD-VK? Über eine zeitnahe Antwort würde ich mich recht herzlich bedanken.

Udo
Ordentliches Mitglied im Personalrat.
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#2

Leider recht unverständlich. TVöD-L meint TV-L?
Was meint TVöD-VK?

Es geht darum, dass es im TVöD eine andere Eingruppierung als TV-L wäre (was nach der Schilderung m.E. nach nicht klar wäre). Worauf sollte sich die E8 m TVöD-VK ergeben? Selbst wenn ist dies im TV-L nicht relevant.
Der Personalrat muss prüfen, ob die Regelungen des anzuwendenden Tarifvertrags korrekt angewendet werden. Ob es in einem anderen Tarifvertrag anders wäre ist völlig unbeachtlich.
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