Höhergruppierung
#1

Fall:
Ich arbeite als Jugendhausleitung und bin so eingruppiert wie ein Erzieher und die Tätigkeitsmerkmal 3, also Beschäftigte in der Tätigkeit von Sozialarbeiterinnen, obwohl ich Erzieher bin.
Ich mache genau die Tätigkeit einer Sozialarbeiter und möchte auch so vergütet werden aber bekomme ich nicht, weil ich nicht studiert habe. Jetzt bekomme ich doch die Vergütung von tvöd sue 11b, nur mit der Voraussetzungen und eine ein tätige Fortbildung. Ich möchte die das ab dem Zeitpunkt wo ich als Leitung angefangen habe.
Alles irgendwie komisch.
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#2

Tariflich alles korrekt so. Wenn man mit dem Angebot des Arbeitgebers nicht einverstanden ist, kann man nachverhandeln und ggf. sich eine andere Arbeit suchen, die besser bezahlt wird.
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