Höhergruppierung
#1

Hallo, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. 
Eine Kollegin von mir ist am 01.03.2024 auf eine andere Stelle gekommen, die neu geschaffen wurde. 
Vorher war sie eingruppiert in der EG 6 Stufe 2 TVÖD-VKA. Sie kommt jetzt zum 01.09. in die Stufe 3. Sie hat eine Stellenbewertung durchführen lassen, wo die EG 9b TVÖD-VKA herausgekommen ist. Sie ist zur Zeit an ihrem Verwaltungsfachwirt dran und hat ihn voraussichtlich 2025 fertig. 
Kann Sie auf Grund der Stellenbewertung auf die EG9b bestehen oder kann sie auch niedriger eingruppiert werden, da der Fachwirt erst nächstes Jahr fertig ist?
Vielen Dank vorab für die Antworten!
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#2

E9b nach welchem Abschnitt der Entgeltordnung, ggf. Fallgruppe? Soweit nicht bekannt kurze Beschreibung der Tätigkeit?
Greift die Ausbildungs- und Prüfungspflicht/welches Bundesland?
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#3

Bundesland ist Hessen. Tätigkeiten sind im kommunalen Rathaus einer Gemeinde.
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#4

Dann sollte ab Übertragung der Tätigkeit eine Eingruppierung in der E9b vorliegen. In der Annahme, dass die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für den Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst greifen und nichts gegen die Anwendung der Fallgruppe 2 der E9b spricht. Es kann natürlich auch im kommunalen Rathaus einer Gemeinde Tätigkeiten geben, die unter die speziellen Tätigkeitsmerkmale fallen. Dann ist ein anders Ergebnis nicht ausgeschlossen.
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#5

Aber der Normalfall ist ab Aufgabenübertragung? Es wurde ja eine externe Stellenbewertung durchgeführt in der die EG 9b TvöD-VKA herausgekommen ist. Die Aufgaben wurden dort detailliert beschrieben.
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#6

"Aber der Normalfall ist ab Aufgabenübertragung? "
Ja.

Es gibt Abschnitte in der Entgeltordnung wo Anforderungen in die Person greifen. Die können dann einer Eingruppierung in der E9b entgegenstehen. Dann würde eine Eingruppierung in die E9a erfolgen. Daneben ist der Trick bei solchen Bewertungen nicht 1:1 die Aufgaben die bereits übertragen sind in die Bewertung Einfließen zu lassen. Dann bleibt die aktuelle Eingruppierung offen und man kann den Zeitpunkt über die Übertragung der Aufgaben der Bewertung steuern.
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