Höhergruppierung
#1

Guten Tag,

meine Abteilung (Entgeldgruppe 6 mit Zulage) möchte einen Höhergruppierungsantrag stellen. Dieser soll noch im Juni abgegeben werden und wird 6 Monate rückwirkend gestellt.

Am 01.07.2022 rücke ich allerdings von Stufe 3 in Stufe 4 vor. Werde ich bei Bewilligung von Stufe 4 in Stufe 3 zurück gesetzt? Wäre eine Antragsstellung ab 01.07. rückwirkend auf 6 Monate sinnvoller?
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#2

Das Datum der Höhergruppierung ergibt sich daraus, wann die höherwertige Tätigkeit dauerhaft übertragen wurde.(Soweit die Aufgabe vorher befrister übertragen wurde kann dies auch Einfluss haben.)

Das Datum den "Antrages" spielt keine Rolle. Zu beachten ist, dass ein Antrag die tarifliche Ausschlussfrist nicht unterbricht. Dazu braucht es eine schriftliche Forderung der Bezahlung.
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#3

Vielen Dank für die Antwort! Das heißt dann wohl, dass ich so oder so in Stufe 3 zurück falle, wenn dann auf den Antrag hin eine Höhergruppierung erfolgt, unabhängig davon ob der Antrag im Juni oder im Juli gestellt wurde...
Den letzten Satz verstehe ich nicht so ganz- was ist die Ausschlussfrist?
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#4

Bei Korrektur der Bezahlung gibt es eine Ausschlußfrist von 6 Monaten. Also selbst wenn 10 Jahre rückwirkend korrigiert wird, weil die Übetragung der höherwertigen Tätigkeiten 10 Jahre her ist, gibt es nur für 6 Monate rückwirkend Geld. Diese Frist kann man nur unterbrechen, indem man die korrekte Zahlung schriftlich einfordert.
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