Höhergruppierung
#1

Hallo, 

ich bin ganz neu in der Verwaltung, habe erst vor 2,5 Monaten angefangen und somit noch in der Probezeit. Ich wurde als Assistenz der Verwaltung eingestellt, diese Stelle war vorher im Amt nicht vorhanden. Meine Aufgabe entspricht folgendem Umfang. Zu 65% bearbeite ich den Posteingang, Postausgang und Botengänge intern. 15% fallen für Bürgerbegehren an (Telefonzentrale und Empfangsarbeiten), was wahrscheinlich aufgrund der Coronasituation nur so wenig ist. Die restlichen 20%, wurde mir jetzt erklärt, soll ich den Sitzungsdienst vom Stadtrat übernehmen (Ladung, Tagesordnungspunkte, fristgerechte Bekanntgabe, Stadtrat, Protokoll). Ich erhalte aber nur E4 Stufe 2. Ich bin ausgebildete Bürokauffrau und für die Tätigkeit des Empfangs und der Postbearbeitung ausreichend. Ist für die Aufgabe des Sitzungsdienstes eine Entgeltgruppe 4 gerechtfertigt? Oder ist das hier ganz fies gemacht (mit E4 einstellen und dann höherwertige Arbeiten auf Billigkräfte abschieben)?

Liebe Grüße
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#2

E4 sieht in der Gesamtschau nicht unrealistisch aus. Es müssten 50% Tätigkeiten nach E5 sein um diese zu erreichen. Selbst wenn man den Sitzungsdienst als einen Arbeitsvorgang sieht und eine Wertigkeit von E5 annehmen würde (was auf Basis der bisherigen Schilderung unklar ist), wäre es insgesamt nur maximal E4.
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