Höhere Stellenbewertung einklagen
#1

Guten Tag,

hat jemand Erfahrung damit, eine höhere Stellenbewertung im Beamtenbereich einzuklagen?

Ich befürchte, dass Stellenbewertungen in der Organisationshoheit des
Dienststellenleiters liegen und ihm damit nur bei groben Ermessensfehlern
(zB. Willkür) beizukommen ist.

Wie ist Eure Einschätzung.

Gruß
smokie
Zitieren
#2

Moin,

anders als bei der Eingruppierung eines Beschäftigten entsteht beim Beamten kein individueller Rechtsanspruch aus der Übertragung von Funktionen. Ein Anspruch besteht lediglich, dass eine Bewertung durchgeführt wird, die den Anforderungen des § 18 BBesG entspricht (und etwaigem Landesrecht z.B. § 1 Stellenobergrenzenverordnung in Niedersachsen). Individualrechte entstehen erst durch die Bewirtschaftung der eingerichteten Planstellen.

Zur Lektüre: http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entsch...0000825+LA

Grüße
1887
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Beamtenrecht: Klage auf höhere Bewertung des Dienstpostens unzulässig

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers