12.12.2011, 16:48
Guten Tag,
hat jemand Erfahrung damit, eine höhere Stellenbewertung im Beamtenbereich einzuklagen?
Ich befürchte, dass Stellenbewertungen in der Organisationshoheit des
Dienststellenleiters liegen und ihm damit nur bei groben Ermessensfehlern
(zB. Willkür) beizukommen ist.
Wie ist Eure Einschätzung.
Gruß
smokie
hat jemand Erfahrung damit, eine höhere Stellenbewertung im Beamtenbereich einzuklagen?
Ich befürchte, dass Stellenbewertungen in der Organisationshoheit des
Dienststellenleiters liegen und ihm damit nur bei groben Ermessensfehlern
(zB. Willkür) beizukommen ist.
Wie ist Eure Einschätzung.
Gruß
smokie