09.04.2026, 13:48
Hallo,
wenn der verstorbene Arbeitnehmer bereits im Krankengeld ohne Zuschuss war, wird das
Sterbegeld angenommen, als ob der AN gearbeitet hätte? Also das tatsächliche Tabellenentgelt?
wenn der verstorbene Arbeitnehmer bereits im Krankengeld ohne Zuschuss war, wird das
Sterbegeld angenommen, als ob der AN gearbeitet hätte? Also das tatsächliche Tabellenentgelt?


