Häusliche Gewalt, Ausziehen mit 21?
#1

Hallo, ich wollte fragen ob es möglich ist ohne "eigenes Einkommen" mit 21 auszuziehen?

Ich schildere anbei mal kurz meine Situation.
Seit meinem elften Lebensjahr hab ich mit ständiger häuslicher Gewalt durch meinen Alkohol kranken Vater zu tun. Er versucht immer meine Mutter zu schlagen und ich steh quasi dazwischen und dies in der Regel ca alle 3 Wochen aufs neue.
Ich absolviere zur Zeit das Freiwillige Soziale Jahr im Rettungsdienst und würde danach auch gerne eine Ausbildung im Rettungsdienst anfangen. Im Freiwilligen Sozialen Jahr verdiene ich 330 Euro im Monat. Dies reicht also auf keinen Fall um mir selbst eine eigene Wohnung + Essen usw. finanzieren zu können.
Dadurch das sich die häusliche Situation aber immer weiter verschlimmert halte ich es keine Sekunde mehr zu Hause aus. Die berufliche Belastung im Rettungsdienst und die Belastung zu Hause zusammen sind einfach viel zu groß. Aufgrund der Tatsache, dass meine Schwester in unserem Hause getrennt von ihrem Ex Freund lebt und diese 2 kleine Kinder hat , kann ich nicht auf dem Amt zugeben, das ich unter häuslicher Gewalt leide aus Angst, dass das Amt den Umgang der Kinder überprüft und so vielleicht auf die Idee kommt, die Kinder meiner Schwester wegzunehmen.

Jetzt wollte ich einfach mal fragen, ob es irgendwie möglich ist, eine 1 Zimmer Wohnung finanziert zu bekommen?
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#2

WEr soll sie Dir denn finanzieren,wenn nicht Du selbst?
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#3

Hallo,
ich weiß jetzt nicht ob es irgendwelche öffentl. finanzielle Mittel gibt. Das wissen evtl. andere Forumteilnehmer. Ich weiß auch nicht ob dich in deinem Fall evtl. ein Frauenhaus aufnehmen würde.
Was du aber bedenken solltest, du läufst, wenn auch aus gutem Grund, vor dem Problem weg und läßt die restliche Familie damit allein. Wenn ihr zusammenhaltet und euch gemeinsam dem Problem stellt findet ihr evtl. eine Lösung, bzw. gibt es viele Fachstellen die euch helfen könnten.
Das muss ja nicht gleich eine Anzeige wegen häuslicher Gewalt sein.

Gruß
Roland
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#4

Grundsätzlich dürfte die Möglichkeit bestehen, Arbeitslosengeld 2 (auch Hartz IV genannt) zu beziehen. Aufgrund des Alters wäre jedoch vor Anmietung einer eigenen Wohnung die Zustimmung des Jobcenters erforderlich. Das Jobcenter ist zur Zustimmung verpflichtet, wenn Sie aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern verwiesen werden können.
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#5

Die Eltern dürften aber noch unterhaltspflichtig sein.
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