Gruppenleiter TVL
#1

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage und brauche euer Wissen. Ich arbeite als Angestellter in der Justiz und bin seit über 10 Jahren Gruppenleiter. Laut
Tarifvertrag habe ich die Möglichkeit ab dem 01.01.2020 in die Entgeltgruppe 9b zu kommen. Unstreitig ist, dass ich als Gruppenleiter bestellt
bin. Mein Arbeitgeber bzw. die Oberbehörde macht jetzt den Einwand geltend, dass man eine gewisse Anzahl an Mitarbeitern haben muss,
und zwar insgesamt 10 volle Arbeitskräfte. Im Tarifvertrag steht hiervor aber nichts, sondern nur dass man in die 9b kommt,
wenn man Gruppenleiter ist. 

Hat einer hier eine Meinung oder Erfahrungen dazu?

Vielen Dank vor.

Viele Grüße
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#2

Dazu gab es kürzlich ein Urteil:
3 Sa 680/22
Eines Landesarbeitsgerichts.

Tatsächlich wurde der Begriff "große" Serviceeinheit ausgelegt mit 10 Personen.
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