Grundsicherung
#1

Mir wurde das Grundsicherungsgeld verweigert da ein Erbe in Aussicht steht. Das Erbe ist noch in einem laufenden Verfahren. Es wurde noch kein Geld ausgezahlt, da alles erst zu einem Notar muß und ich nicht einmal weiß, welchen Betrag ich dann erhalte. Dennoch wurde meine Weiterbewilligung von Bürgergeld auf Grundsicherungsgeld verweigert, da ich angeblich über Vermögen verfüge. Hab aber kein Vermögen, mein Kontostand ist momentan 5 Euro. Dass ich ein Viertel eines Hauses erben werde macht mich nicht satt und verkaufen kann ich das Viertel auch nicht. Wovon soll ich nun leben?
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#2

Was du schreibst ist plausibel, ich halte die Ablehnung auch für nicht korrekt. Ich würde schriftlich Widerspruch gegen die Ablehnung der Grundsicherung einlegen und darin auch nochmals die sofortige Auszahlung der Leistungen innerhalb von 5 Tagen beantragen. Die Begründung kann man genauso in den Widerspruch aufnehmen. Wenn das auch nicht hilft geh zum Anwalt, der klagt gegebenenfalls.
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