Gleichstellungsbeauftragte als Personalratsmitglied?
#1

Hallo liebe Foren-Mitglieder!

Ich benötige eine Auskunft zu folgendem Thema:

Kann eine Gleichstellungsbeauftragte gleichzeitig als Personalratsmitglied tätig sein? Die Wahl zum Personalratsmitglied erfolgte vor der Bestellung zur Gleichstellungsbeauftragten. Ich habe in den Sächsischen Gesetzen erstmal nichts gefunden.

Rein vom Verständnis her eher nicht, denn der/die Gleichstellungsbeauftragten werden ja parallel zum Personalrat z.B. bei Einstellungen etc. beteiligt.

Gruß R.J.
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#2

Hallo Russel Jack,

wenn die gesetzlichen Regelungen ein solches Doppelmandat nicht ausschließen, dürfte dem nichts entgegenstehen. Da auch die Regelungen des SächsFFG keinen Ausschluss einer solchen Doppelfunktion enthalten dürfte dem nichts entgegenstehen.

Viele Grüße
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#3

In NRW gilt folgendes:

1. Gleichstellungsbeauftragte sind nicht in den PR wählbar (§ 11 Abs. 2 LPVG NRW)
2. Erfolgt die Ernennung zur Gleichstellungsbeauftragten nach der Wahl, endet die Mitgliedschaft im PR gem. § 26 Abs. 1 LPVG NRW durch Verlust der Wählbarkeit (s.o.)

Hintergrund ist das Problem "Interessenkonflikt", da die Gleichstellungsbeauftragte bei gleichzeitiger Tätigkeit als PR-Mitglied eben in diesen Konflikt geraten kann.

Wenn im LPVG Sachsen keine entsprechende Vorschrift vorhanden ist, dann vielleicht im Landesgleichstellungsgesetz von Sachsen im Zusammenhang mit den beschriebenen "Interessenkonflikt". Das LGG NRW enthält so eine Vorschrift.
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#4

Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Unternehmen und Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz - BGleiG)
§ 20 Bestellung




(1) Die Dienststellen bestellen die gewählten Beschäftigten für jeweils vier Jahre zur Gleichstellungsbeauftragten oder zur Stellvertreterin. Die Bestellung setzt voraus, dass die gewählten Beschäftigten weder der Personal- noch der Schwerbehindertenvertretung angehören.
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