Hat ein Minijober Anspruch auf den gleichen Tariflohn wie ein Vollzeitbeschäftigter?
Bei beidseitiger Tarifbindung besteht grundsätzlich Anspruch auf Bezahlung nach Tarifvertrag. Soweit Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer nicht tarifgebunden sind kommt es auf das an was ausgehandelt wird.
Es gibt keinen Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Eine systematische Benachteiligung von Minijobbern kann unzulässig sein. Es kommt aber immer auf die Details und die Rechtfertigung an.