Gleichbehandlung bei Arbeitsverträgen?
#1

Hallo,
ich benötige dringend euren Rat!
Ich bin als Reinigungskraft in einer Gemeinde seit 10 Jahren mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden eingestellt worden. Die zu reinigenden Objekte waren damals genau beschrieben. Nun haben sich vier Gemeinden zu einer größeren Gemeinde zusammengeschlossen und ich habe auch mehr Arbeit. Jedoch wurde maximal der Arbeitsvertrag hinsichtlich des neuen Arbeitsgbers angepasst.
Nunmehr gehe ich mindestens 30 Wochenstunden in mehreren Objekten reinigen. Hierzu wurde mir nur mündlich mitgeteilt, welche das sind. Auch Mehrarbeitsstunden haben sich aufgrund von Krankheits- und Urlaubsvertretung angesammelt.
Das größte Manko für mich ist, dass ich außer einer vertraglichen Anpassung der Arbeitszeit und der Beschreibung der Arbeitsorte als einzigster Arbeitnehmer in dieser Gemeinde keinen Arbeitsvertrag nach TVÖD habe. Ja, richtig gelesen! Als Einzigster! Selbst die geringfügig Beschäftigten haben einen AV nach TVÖD.
Wie sollte ich mich weiter verhalten? Ich möchte ja auch meine Arbeit behalten. Auch dem Personalrat habe ich meinen Sachverhalt geschildert, welcher sich für mich einsetzt. Nur die Amtsleitung als auch der Bürgermeister spielen "wilde Sau" und auf Zeit. Klare und rechtsverbindliche Auskünfte kann und werde ich nicht bekommen, da die Personalkosten ja eh immer wieder als zu hoch angesehen werden!
Können Sie mir bitte helfen??? Danke!
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#2

Die Gemeinde ist ja tarifgebunden, von daher MUSS sie den TVöD anwenden und Dich auch danach eingruppieren. Der TVöD ist ja allgemeinverbindlich für Euch, von daher muss das nicht extra erwähnt werden. Er FINDET Anwendung und darf vertraglich nicht ausgeschlossen sein.
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#3

(15.09.2016, 16:37)Gast schrieb:  Die Gemeinde ist ja tarifgebunden, von daher MUSS sie den TVöD anwenden und Dich auch danach eingruppieren. Der TVöD ist ja allgemeinverbindlich für Euch, von daher muss das nicht extra erwähnt werden. Er FINDET Anwendung und darf vertraglich nicht ausgeschlossen sein.

Mag ja sein, dass die Gemeinde tarifgebunden ist, aber verbindlich anwenden muss die Gemeinde den TVöD nur gegenüber Beschäftigten, die ebenfalls tarifgebunden sind (Gewerkschaftsmitglieder).
Da die Arbeitgeber ihre Beschäftigten nicht den Gewerkschaften zutreiben wollen, behandeln sie in der Regel alle Beschäftigten nach TVöD, ohne den Nachweis einer entsprechenden Gewerkschaftsmitgliedschaft.

Im konkreten Fall wären also die Vor- und Nachteile zu betrachten und zu überlegen, ob man gemeinsam mit einer entsprechenden Gewerkschaft die Anwendung des TVöD durchsetzen möchte.
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