Gibt es eine genauere Definition der (Erfahrungs-)Stufen?
#1

Hallo.

Ich verstehe den TV-V so, dass ein Auszubildender, der seine Ausbildung erfolgreich beendet hat in eine bewertete Stelle ( z.B. EG 7) in die erste "Erfahrungsstufe" der EG 7 eingruppiert wird. 

Nun suche ich schon eine Weile nach einer genaueren Definition dieser Stufen, weil unser Unternehmen den zu übernehmenden AZUBIs EGs unter der EG 7 zuordnen will, weil die Leute angeblich keine Erfahrung in der neuen Stelle haben. Da solls dann Pläne wie erst 8 Monate in EG 5.1, dann 4 Monate in EG 6.1, dann nach 12 Monaten mit dem OK des Chefs in die EG 7.1. Den regelmäßigen Rückfall auf den 1. Tag in der "Erfahrungsstufe" bei jeder Höhergruppierung wollen wir mal vernachlässigen.

Unser Laden will  also die Entwicklungsstufen vor die Höhergruppierung in die bewertete Stelle stellen. :-|

Kennt jemand eine Textstelle/Quelle wo ich mir Munition beschaffen kann? Vielen Dank Euch allen schon jetzt. :-)

Stephan aus Saarbrücken
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#2

Moin.

Schade, scheinbar kennt niemand die Problematik. Wir haben jetzt ein Rechtsgutachten zur Sache in Auftrag gegeben.
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