Gewerbe anmelden
#1

Hallo, ich möchte auf meiner privaten Webseite Anzeigen schalten (GoogleAdWords). Ich betreibe die Seite nur privat, hauptberuflich bin ich Angestellter (öffentlicher Dienst). Für Google brauche ich eine Steuernummer und muss daher wohl oder übel ein eigenes Gewerbe anmelden. Dazu habe ich einige Fragen. Ich will nicht unvorbereitet ins Ordnungsamt gehen: Was muss ich dabei beachten, z.B.
  • Wie lautet mein Gewerbe eigentlich ? Gibt es da Standardkategorien
  • Wie nennt man die Rechtsform, ich will ja keine GmbH oder AG betreiben.
  • Muss ich auch gleich in die IHK eintreten ?
  • Was kostet der Spaß ?
  • Was sollte ich bzgl. Angaben für das Finanzamt beachten ?
Ich bin für jegliche Hinweise dankbar !

Tommi
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#2

Ich möchte demnächst selbst nebenberuflich ein kleines Gewerbe annmelden und habe mir dazu eine Aufstellung der wichtigsten Aspekte anhand von Internet-Recherchen gemacht. Es wäre klasse, wenn Fachleute diese ggfs. korrigieren oder um wichtige Aspekte ergänzen würde !

1. Gewerbe anmelden

Im Ordnungsamt / Gewerbeamt das Formular "Gewerbeanmeldung" ausfüllen (Personalausweis mitnehmen), um einen Gewerbeschein zu erhalten. Rechtsform: i.d.R. Einzelunternehmen. Kosten: ca. 20 €. Das Ordnungsamt gibt die Anmeldung an Finanzamt, IHK, Krankenkassen, etc. weiter.

2. IHK: Existenzgründer sind zwei Jahre lang von Kammerbeiträgen befreit

3. Eintrag ins Handelsregister: Möglich. Man wird zum „Kaufmann“, was mit entsprechenden Rechten + Pflichten einhergeht. Nachteil ist z.B., dass man als Kaufmann der Buchführungspflicht unterliegt, d.h. man darf keine Einnahme-Überschuss-Rechnung mehr vorlegen kann. Ferner fallen 200 EU Kosten an.

4. Umsatzsteuer: Für Unternehmer mit geringen Umsätzen gibt es eine Kleinunternehmerregelung. Danach wird von Kleinunternehmern keine Umsatzsteuer erhoben, es gibt auch keinen Vorsteuerabzug.
Grenze: 17.500 € Umsatz im vorangegangenen Jahr und 50.000 € Umsatz im laufenden Jahr

Bei hohen Ausgaben und damit hohen potentiellen Vorsteuerüberschüssen könnte es sinnvoll sein, auf die Kleinunternehmer-Option zu verzichten.

5. Gewerbesteuer: Es fällt keine Gewerbesteuer an, wenn der jährliche Gewinn unter 24.500 € bleibt (Freibetrag).

6. Einkommensteuer: Gewinn oder Verlust aus gewerblicher Tätigkeit wird em Lohn / Gehalt aus nichtselbständiger Arbeit hinzugerechnet.

7. Buchführung: Kleinunternehmer können eine vereinfachte Einnahme Überschuss Rechnung vorlegen (statt kompletter Buchführung). Einnahmen abzgl. Betriebsausgaben ergeben den Gewinn. Achtung: Sogenannten Investitionen (z.B. größere Anschaffungen) müssen als Abschreibungen über die Nutzungsdauer verteilt werden. Die Finanzämter stellen ein Formular zur Verfügung, mit dem der Gewinn relativ einfach berechnet werden kann.

8. Rentenversicherung / Krankenversicherung: Eine selbständige Tätigkeit ist nur in wenigen Ausnahmefällen renten-/krankenversicherungspflichtig. Außerdem sind auch selbständig ausgeübte Nebentätigkeiten bis zur Grenze von 400 € geringfügig, d.h. es fallen keine Versicherungsbeiträge an.
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