Gesundschreibung
#1

Hallo zusammen, ich habe folgende Frage: Ich hatte einen Arbeitsunfall (Kniescheibenfraktur).
Ich bin seit einer Woche wieder zu Hause und habe eine AU. Da ja nur meine Bewegungsfähigkeit eingeschränkt ist, würde ich gerne wieder arbeiten.
Die Möglichkeiten des Homeoffices sind voll gegeben. Habe auch bereits vor dem Unfall zu 80% im Homeoffice gearbeitet. Mein Arbeitgeber (Universität in NRW), was ich auch voll verstehe, verlangt eine ärztliche Bescheinigung, dass ich wieder arbeitsfähig bin (nur Homeoffice). Nun möchte ich nicht gleich wieder zu 100% arbeiten, sondern zu 50%. Bekomme ich dann nur 50% meines Gehaltes? Und wie sieht es aus wenn ich ins Verletztengeld rutsche. Muss die BG mit ins Boot geholt werden?
Klingt kompliziert und ist es auch.

Gruß

lepitete
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#2

"Nun möchte ich nicht gleich wieder zu 100% arbeiten, sondern zu 50%."
Es gibt keine 50% Arbeitsunfähigkeit. Es könnte eine Eingliederung nach Hamburger Modell ins Auge gefasst werden. Aber dann bliebt man arbeitsunfähig, würde aber bestimmte Zeitanteile arbeiten. Die Durchführung dieser schrittweisen Wiedereingliederung wäre mit Arbeitgeber und BG zu klären.

Wenn man komplett arbeitsfähig ist und selber nur 50% arbeiten will, dass müsste man sich auf Teilzeit einigen und würde entsprechend weniger verdienen.
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