Gesundheitscheck bei Abordnung?
#1

Hallo,

ich habe die Möglichkeit die Behörde zu wechseln. Die "neue" Stelle ist allerdings nur für ein Jahr befristet, so dass ich eine Abordnung draus machen möchte.
Würde ich jetzt kündigen und dort neu anfangen, müsste ich auf jeden Fall zu einer Einstellungsuntersuchung.
Weiß jemand, ob das bei einer Abordnung auch der Fall ist bzw wovon das abhängt?

Bin für Hinweise dankbar.
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#2

So weit ich das richtig verstehe, ist der Stellenwechsel hier nicht im dienstlichen sondern im privaten Interesse. Der Arbeitgeber/Dienstherr hat eigentlich keinen Grund, einem Wunsch nach Abordnung stattzugeben, denn die Stelle wird für die Abordnungszeit gewissermaßen für ihn "blockiert".
Die Forderung nach einer Untersuchung dürfte vom neuen Arbeitgeber stammen. Dabei ist unerheblich auf welche Art der Personalmaßnahme (Neueinstellung, Abordnung, Versetzung etc.) der neue Mitarbeiter/die neue Mitarbeiterin in das Team gelangt.
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