Gesprächs-Verweigerung
#1

Hallo,
ich bin in einer Mittagsbetreuung (Teilzeit) beschäftigt, die von der Gemeinde geführt wird. Nun traten aufgrund von Streichungen bezüglich unserer Überstunden Probleme auf und wir haben unseren Vorgesetzten um ein Gespräch gebeten. Dies wurde abgelehnt. Eine Kollegin bekam das Gespräch, allerdings mit dem Hinweis, dass dies nicht als Arbeitszeit angerechnet wird. Ist dies rechtens?
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#2

Hallo,

ich muss da nochmal nachfragen: ihr geht zu Eurem Vorgesetzten und bittet ihn um ein Gespräch zwecks Abrechnung Eurer Arbeitsstunden (es sei mal dahingestellt, ob das die Kollegen nicht verstanden haben oder die Gemeinde sich verwirrend ausdrückt) und Euer Vorgesetzter sagt: nö, will ich nicht, und ist auch keine Arbeitszeit????? Schöne Grüße an das kollegiale Miteinander.
ist der Vorgesetzte ein leitender Angestellter (kann er einstellen oder entlassen?) ?
In jeden Fall: nochmals um ein Gespräch bitten (man will ihm ja noch eine Chance geben). Wenn er nicht einlenkt: gibt es einen Vorgesetzten des Vorgesetzten? Dann ist das Euer nächster Ansprechpartner.
Ob das Arbeitszeit ist oder nicht, sei jetzt mal dahingestellt. Müsste man mal in Tarifvertrag schauen bzw. ein paar Urteile wälzen.
Hier wäre auch zu klären, was die Aufgaben Eures Vorgesetzten sind. Er scheint sich für Personalgespräche nicht kompetent zu fühlen Icon_lol

Aber Ih könntet auch Eure Fragen schriftlich formulieren. Jeder für sich oder alle zusammen. Dann muss er Euch antworten. Obs wohl Arbeitszeit für Ihn ist? Icon_redface

Meld Dich mal was rumgekommen ist. Wo sind wir denn? Im Imperium der Gemeinde xy.... das seinen Androiden ignoriert?
Sehr geil. Ehrlich
Auenlandbewohnerin.
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#3

Hallo,
das Problem bei uns ist, dass zu viele mitmischen. Wir haben als direkten Vorgesetzten unseren Sozial-Arbeiter (SA) der Gemeinde, darüber dann unseren Geschäftsführenden Beamten (GB zugleich Personalchef) und schließlich der Bürgermeister. Das Gespräch verweigert hat der GB (Zitat zu meiner Kollegin: "Ich sehe keine Notwendigkeit für ein Gespräch. Das kann auch telefonisch abgeklärt werden, aber er wird nichts mehr ändern"). Als ich daraufhin unseren SA um ein Gespräch des Teams mit ihm gebeten habe um grundsätzliche Dinge das Team betreffend abzuklären, gab er mir einen Termin um dann kurz darauf meiner Kollegin, die hauptsächlich von den Streichungen der Überstunden (Überstunden = Zeit die wir aufgrund des Ferienüberhangs einarbeiten müssen) betroffen ist, in einer Mail mitzuteilen, dass er nicht bereit ist, Angelegenheiten die nur sie betreffen (??) mit dem gesamten Team zu besprechen. Außerdem der Hinweis, dass dieses Gespräch nicht als Arbeitszeit angerechnet wird. Und das Hinzuziehen des Bürgermeisters bringt gar nichts, weil dieser dem GB folgt.
Na mal sehen, was da noch rauskommt. Trotz allem vielen Dank für deine Antwort!
Liebe Grüße
Dani
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#4

Hallo Dani,

na ganz toll, dass sind ja super Verhältnisse, die ihr da habt.
Ich denke hier kommst aber du als Personalratsvorsitzende wieder ins Spiel.
Du könntest im Rahmen eines Monatsgespräches auf die Problematik euerer Überstunden hinweisen. Dabei würde ich die mangelnde Gesprächsbereitschaft mit dem SA und dem gB ansprechen.
Nach Art.67 BayPVG sollen der Leiter der Dienststelle und die Personalvertretung einmal im Monat zu gemeinschaftlichen Besprechungen zusammentreffen.
Lasst euch von denen nichts vormachen, ihr habt die selben Rechte wie die anderen Beschäftigten in der Dienststelle.
Bei solchen Vorgesetzten wäre es evtl. sinnvoll zu verdi zu gehen um hier ein wenig Rückhalt zu haben.

Viele Grüße
Roland
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#5

Hallo,
also ihr seid echt super!! Ich werde jetzt diese Woche erneut um ein Gespräch bitten und wenn das wieder abgelehnt wird, über den Personalrat
um ein Monatsgespräch bitten. Das wäre dann unser erstes! Schauen wir mal, wie er sich dazu äußert.
Auf jeden Fall erst einmal vielen Dank für euere Hilfe!!
Liebe Grüße
Dani
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#6

Ich stell mir bei Euch so ein Abteilungsleiter vor, der wie ein kleiner Junge dasteht der einen imaginären Reisverschluss am Mund zuzieht und bockig guckt....Icon_cheesygrinIcon_cheesygrinIcon_cheesygrin
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#7

Hallo,
ja, ist echt schwierig! Ich habe jetzt mit Verdi Kontakt aufgenommen, aber die konnten mir auch nicht genau sagen, ob ein Gespräch, das von uns gewünscht wird, als Arbeitszeit anerkannt werden muss. Sie meinten, das muss es bestimmt, aber - wie schon erwähnt - ich brauche Paragraphen!!
Habe PVG und TVÖD gewälzt, aber nichts gefunden. Ohne § komm ich bei ihm nicht weiter!
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#8

Hallo Dani,

ich denk mal da gibt es auch nichts schriftliches drüber.
Müsste eigentlich eine selbstverständlichkeit sein, wenn Mitarbeiter Probleme haben, dass sie diese mit dem Vorgesetzten in der Arbeitszeit bereden können.
Geh doch den Weg über deine Personalratstätigkeit. Du kannst bei dem Gespräch zwischen Dienststelle und Personalrat die Problematik der Überstunden ansprechen und auf Abhilfe drängen.
Der Personalrat hat die Aufgabe dafür zu sorgen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, usw eingehalten werden.
Also wenn euere Überstunden nicht korrekt abgerechnet werden, musst du in einem Gespräch mit dem Vorgesetzten daraufhin wirken.
Dein Aufwand dafür ist auch Arbeitszeit.
Lass dich nicht einschüchtern, du hast als Personalrat viele Möglichkeiten deinem Vorgesetzten das Leben schwer zu machen.
Spätetens in der Personalversammlung würde ich dann auf die mangelnde Gesprächsbereitschaft hinweisen.Icon_twisted

Gruß
Roland
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#9

Genau. Kopf Hoch, nichts gefallen lassen.

Und wenn der Bürgermeister nichts unternimmt, so gibt es einen Kreis.

Zudem sind spätestens in 5 Jahren Wahlen. Ein Hinweis, der vielen Politikern nicht ertragen können, wenn man den MUmm hat in so was ins Gesicht zu sagen. Da ist dann meistens Schluss mit lustig und der freundliche Gesichtsausdruck wie man die Leute aus den Zeitungen kennt ist hinüber.
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