Geschichtlicher Rundgang
#1

Ich möchte einen Rundgang im Ortszentrum der Gemeinde machen für geschichtlich Interessierte zu meinen Kindheitserinnerungen, wie das Dorf in meiner Kindheit vor 70 Jahren ausgesehen hat. Brauche ich dafür eine Erlaubnis von der Gemeinde?
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#2

Vermutlich nicht, aber es kommt auf die Details an. Ist klar, wie viele Personen teilnehmen? Falls ja, wie viele? Machst du dafür Werbung? Nimmst du dafür Geld? Wird es irgendwo zu Ansammlungen kommen, wo der Verkehr (auch der Fußgängerverkehr) behindert wird? Hat der Rundgang auch Zwecke der Meinungsbildung?

Bei uns gibt es regelmäßig Rundgänge unseres Stadtführers und auch "politische Schnatgänge", dafür werden hier keine Erlaubnisse erstellt.

Ich würde die Planung dem Ordnungsamt vorstellen und fragen, ob du eine Erlaubnis brauchst. Das Ordnungsamt hat hier einen gewissen Beurteilungsspielraum bzw. auch ein Ermessen. Gegebenenfalls wird das Ordnungsamt dich auch noch an die Polizei verweisen, wenn es als eine Versammlung angesehen werden könnte. Sollte der Verkehr beeinträchtigt werden, kann auch eine Erlaubnis von der Straßenverkehrsbehörde erforderlich sein.
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#3

Vielen Dank; ich werde mich mal bei der Gemeinde erkundigen... Rein persönlich halte ich das zwar nach LStVG 19/1 nicht für erforderlich, weil ich eine geschichtliche Führung nicht als "Vergnügung" einstufe, aber nix g´wiss woaß ma bei dieser Bürokratie in diesem unseren Lande ...
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#4

"Rein persönlich halte ich das zwar nach LStVG 19/1 nicht für erforderlich"
Ja, diese Auslegung halte ich für durchaus vertretbar, aber die Gemeinde kann auch zu einer anderen Einschätzung gelangen.

Interessant ist noch Art. 19 Absatz 2 LStVG, wonach Absatz 1 nicht für Vergnügungen gilt, die vorwiegend religiösen, künstlerischen, kulturellen, wissenschaftlichen, belehrenden oder erzieherischen Zwecken oder der Wirtschaftswerbung dienen, sofern die Vergnügungen in Räumen stattfinden, die für Veranstaltungen der beabsichtigten Art bestimmt sind. Aber in Ihrem Fall ist der Rundgang ja nicht in Räumen.

Und der Rundgang kann unabhängig von der Frage, ob es eine Vergnügung ist, eine Versammlung darstellen.

Ich glaube aber, dass Ihre Gemeinde sagen wird, dass keinerlei Erlaubnis oder dergleichen erforderlich sein wird.

Viel Erfolg bei Ihrem geschichtlichen Rundgang!
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