Gesamtstellenbewertung Leitungstätigkeit / Eingruppierung
#1

Hallo zusammen,

mich beschäftigt gerade die Frage inwieweit eine Leitungstätigkeit, die in der Regel ja einen einheitlichen Arbeitsvorgang darstellt, über mehrere Stellenanteile hinaus zusammengefasst werden kann. Konkret geht es um eine Beschäftigt, die in einer Organisationseinheit 3 Stellenanteile mit 3 Stellenbeschreibungen inne hat. Da bei den Tätigkeiten ein unmittelbarer Sachzusammenhang zu erkennen ist, werden die Stellenanteile ins Verhältnis zueinander gesetzt und ihre Eingruppierung im Rahmen einer Gesamtstellenbewertung beurteilt.

1. Stelle mit 20% Leitung des Studienbüros EG 14
2. Stelle mit 25% Allg. Studienberatung EG 13
3. Stelle mit 20% Öffentlichkeitsarbeit EG 11

Rein rechnerisch würde dies zu einer Eingruppierung nach EG 13 TV-L führen. Die Frage ist nun aber, ob die verschiedenen Stellen aufgrund der Leitungstätigkeit als Zusammenhangstätigkeit betrachtet werden müssen und die Eingruppierung somit der EG 14 TV-L entspricht.
Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich erklärt. Wie seht ihr das?

Danke vorab für die Mithilfe und viele Grüße Smile
Zitieren
#2

Hängt von den Details der Leitungstätigkeit ab.
Der Normalfall bei einer echten Leitungstätigkeit ist ein einheitlicher Arbeitsvorgang. Wenn sich davon Arbeitsvorgänge klar abgrenzen lassen sind im Einzelfall getrennte Arbeitsvorgänge möglich. Im Regelfall dann wenn es Zeiträume gibt wo objektiv die Leitungstätigkeit nicht wahrgenommen wird. Z.B. bei geteilter Führung wo in bestimmten Zeiträumen jemand anderes die Leitungsverantwortung trägt.
Es brächte also mehr Details zur Leitungstätigkeit. Auf Basis der bisher vorliegenden Informationen wäre es E14.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst