Gemeinsame Wahl bei nur 1 Gruppenvertreter
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Hallo zusammen,
wir planen derzeit für die im Mai anstehende Personalratswahl (Sachsen). Es bestehen bei ca. 60 Beschäftigten 2 Gruppen, wobei eine Mitarbeiterin der Gruppe der Beamten angehört. Könnt ihr uns bitte helfen bei der Frage, wenn in einer Gruppe nur 1 Vertreter vorhanden ist (§ 17 Abs. 4 SächsPersVG), ob dann eine gemeinsame Wahl vom Gesetz her möglich ist oder diese erst von allen Beschäftigten bestätigt werden muss?
Vielen Dank für Eure Antworten.
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